Seit 2013 nutzten bereits 256 Frauen das Angebot der medizinischen Versorgung und Befundsicherung, in einem Krankenhaus ihrer Wahl, ohne vorausgegangene Anzeige. Aktuell sind sieben Krankenhäuser in Frankfurt am Main und 14 weitere Krankenhäuser in Hessen, sowie ein Krankenhaus in Baden-Württemberg beteiligt. Ab Februar 2018 kommen zwei Kliniken in Rheinland-Pfalz hinzu. Rechtsmedizinische Unterstützung leisten aktuell die Rechtsmedizinischen Institute Frankfurt am Main, Gießen und Heidelberg. Aktuell beteiligen sich 13 Kommunen und Landkreisen in drei Bundesländern: Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz (zwei Kommune ab 2018). Das Modell wird zudem von zahlreichen regionalen und überregionalen VernetzungspartnerInnen getragen.
Das Modell bietet Kliniken
- einen Kompetenzgewinn durch Handlungsleitlinien für das ärztliche und pflegerische Handeln
- eine auf neueste Erfordernisse ausgerichtete standardisierte und erprobte Versorgungsstruktur
- die Vernetzung mit dem Themenfeld der Rechtsmedizin und der psychosozialen Hilfeangebote
- Handlungssicherheit für alle Beteiligte durch Aufbewahrung etwaiger Befunde nach gerichtlichen und rechtsmedizinischen Erfordernissen
Die ärztliche Fortbildung wird die Abläufe und notwendigen Untersuchungen praxisnah darstellen. Sie richtet sich an Ärztinnen und Ärzte sowie an interessierte Pflegekräfte.
Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, dem Berufsverband der Frauenärzte und der Hessischen Landesärztekammer ausgerichtet.
Veranstalterin: Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt am Main
Veranstaltungsort: Haus am Dom Frankfurt am Main
Termin: Mittwoch, 18.04.2018, 9:30 – 17:00 h
Programm/Anmeldung https://www.frauennotruf-frankfurt.de/fachwissen/aerztliche-fortbildung/anmeldung-2018/