Rx-Versandverbot widerspricht dem Grundrecht auf
freie Berufsausübung
Es ist entschieden: Eine weitere Große Koalition kommt und im
Koalitionsvertrag steht, dass der Versand verschreibungspflichtiger
Medikamente verboten werden soll. "Das Verbot des Rx-Versands dürfte
sich aber nicht durchsetzen lassen, denn es kommt einem Berufsverbot
gleich", sagt Christian Buse, Apotheker und Vorstand des BVDVA.
Die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ist ein Grundrecht, dass
nur mit starken Gründen durch ein anderes Gesetz eingeschränkt werden
darf. Vor einigen Jahren sollte auch die Partnerschaftsgesellschaft
von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern verboten werden. Doch
das Bundesverfassungsgericht stufte das Verbot mit Beschluss vom 12.
Januar 2016 als verfassungswidrig ein. Es sah einen
unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit.
Rx-Versandverbot dürfte unverhältnismäßig sein
Seit nunmehr 14 Jahren ist der Rx-Versand in Deutschland
zugelassen und es gab keinerlei Anlass, diesen zu verbieten. Bevor
ein die Grundrechte einschränkendes Gesetz in Kraft treten kann - wie
es das Rx-Versandverbot wäre - muss der Gesetzgeber prüfen, ob er
nicht "ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder
weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können", so die
Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts im oben genannten
Fall.
"Wir haben schon machbare Vorschläge zum fairen und regulierten
Preiswettbewerb im Apothekenmarkt vorgestellt, durch die Grundrechte
nicht eingeschränkt werden", sagt Christian Buse. Apotheken in
ländlichen Regionen könnten durch einen Strukturfonds gestützt
werden, der über den bestehenden Nacht- und Notdienstfonds gesteuert
wird.
"Deutsche Apotheken sollten sich dem Wettbewerb stellen dürfen und
über eine neu einzuführende Höchstpreisverordnung für Rx-Präparate
unternehmerischer handeln können. Ein regulierter Preiswettbewerb
schafft Vorteile für die Patienten und Krankenkassen", führt
Christian Buse weiter aus. Durch die Höchstpreisverordnung und den
Strukturfonds würde auch die Inländerdiskriminierung entkräftet, die
durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Boni auf
Rx-Präparate entstanden ist.
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