In Schleswig-Holstein arbeiten ca. 193.000 Fachkräfte
in den Gesundheitsberufen. Davon 16.000 Ärztinnen und Ärzte. Davon
wiederum ca. 1/3 ambulant, 1/3 stationär und 1/3 gar nicht am
Patienten bzw. an der Patientin - dafür aber im Back-office wie z.B.
in der Forschung, Entwicklung und Produktion oder wie hier im
Landtag. Die Koalition möchte dem tatsächlichen Versorgungsbedarf im
Gesundheitswesen auf den Grund gehen und eine Bestandsaufnahme der
ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angebote auf den
Weg bringen. Erich Kästner hat einmal gesagt: "Es gibt nichts Gutes,
außer man tut es".
Fakten sind immer gut und darum werden wir das Anliegen
unterstützen. Jamaika muss das Rad aber nicht neu erfinden. Mit den
Landespflegeberichten und den Berichten zu den Konzepten in der
Geburtshilfe gibt es aus unserer Regierungszeit schon Daten, die sie
einbeziehen sollten. Des Weiteren ist die Aufzählung der Koalition
nicht ganz vollständig bzw. unklar und deshalb ist unser
Ergänzungsantrag insbesondere auf die geburtshilflichen und
therapeutischen Sondertatbestände gerichtet. Im Landtag haben wir
immer wieder über Hebammen, Physio- sowie Ergotherapeuten und andere
therapeutischen Berufsgruppen gesprochen, zu denen auch medizinische
Masseurinnen und Masseure und andere gehören. Um bei der Erhebung
Missverständnisse und Verengungen zu vermeiden, haben wir diesen
Ergänzungsantrag gestellt. Wir müssen diese Themenfelder und
Berufsgruppen aktiv einbeziehen.
Besonders wichtig ist hierbei, dass wir uns auf Bundes-, Landes-
und auch auf kommunaler Ebene immer schneller für zielführende
Maßnahmen entscheiden müssen. Schnell und effizient müssen zumindest
wir Politiker sein, sonst ist der Spagat in der Gesundheitsversorgung
schon bald kaum noch zu realisieren. Die unendliche Geschichte einer
irgendwann vielleicht leistungsfähigen Gesundheitskarte ist ein
mahnendes Beispiel dafür. Und darum möchten wir schon heute davor
warnen, dass hier kein neuer Berliner Flughafen entstehen darf, denn
die Sicherung der Gesundheitsversorgung setzt die weitere und zügige
Umsetzung der im Land bereits beschlossenen Initiativen voraus.
Darüber hinaus gehört dazu ein umfassendes Krankenhausgesetz, dass
bestehende und ergänzte Regeln der stationären Versorgung enthält. In
diesem Gesetz müssen wir die Finanzierung, die Hygiene, das
Entlass-Management und die Ausstattungsstandards der Hard- und
Software (z.B. im fachlichen Personalbestand sowie Raum- und
Einrichtungsbedarf) sicherstellen.
Nicht alles, was wir in der neuen Bundesrepublik übrigens nach der
Vereinigung weggeräumt haben war schlecht und kommt nach und nach
wieder. Nicht nur die Spreewaldgurken. Die neuen medizinischen
Versorgungszentren, wie wir sie in Büsum durch die Gemeinde oder in
Brunsbüttel und Marne durch das Westküstenklinikum erleben, sind
kleine Wiederauferstehungen der guten alten Polikliniken. Hier
konnten angestellte Ärztinnen und Ärzte die ambulante Versorgung
sicherstellen, ohne eigene Praxisverantwortung tragen zu müssen.
Gerade in der Verknüpfung von ambulanter und stationärer
Verantwortung in der Fläche kann mit einer zielgerichteten Erhebung
ein Impuls-geber geschaffen werden. Die Work-Life-Balance der
Gesundheitsberufe wird ebenso zur Herausforderung wie die älter
werdende Gesellschaft.
Immer größere Erwartungen können nur mit klugen und nachhaltigen
Lösungen erfüllt werden. Besonders bedeutend wird in der
Gesundheitsversorgung die weitere Digitalisierung sein. In der
Systemmedizin oder Telemedizin aber auch in einer optimierten
Notfallversorgung werden Lücken zu entdecken und zu schließen sein.
Hier werden wir noch reichlich Schularbeit machen müssen liebe
Kolleginnen und Kollegen. Also packen wir es an, dieses dicke Brett
können wir erfolgreich nur gemeinsam bo
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