Wenn die Versorgung im Krankenhaus abgeschlossen ist und keine weiteren Behandlungsmöglichkeiten zur Gesundung des Patienten vorgenommen werden können, spricht man von "austherapiert". Viele Patienten sind aufgrund eines Schädel-Hirn-Traumas, des Apallisches Syndroms oder nach einem hypoxischen Hirnschaden infolge einer Reanimation dauerhaft intensivpflegebedürftig. Auch Patienten mit einer chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung, oder Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) benötigen intensivpflegerische Betreuung. Für diese Beatmungspatienten ist das Leben im eigenen Zuhause oder in einer entsprechenden Wohngemeinschaft möglich.
Recht auf Intensivpflege im eigenen Zuhause
"Beatmungspatienten haben das Recht, zuhause zu leben und betreut zu werden. Der rechtliche Rahmen wird durch § 37 SGB V garantiert.", berichtet Ursula Pabsch, Inhaberin der Plattform "Leben mit Intensivpflege" und Veranstalterin des 3. Kongresses für Kooperation in der außerklinischen Intensivpflege. "Patienten und Angehörigen wird so das würdevolle miteinander Leben ermöglicht. Die Kosten für die häusliche Intensivpflege werden von der Krankenkasse und der Pflegekasse getragen, sodass die ambulante Intensivpflege im eigenen Zuhause gesichert ist. Je nach Ergebnis der MDK-Prüfung können Zuzahlungen entstehen. "Mit der Plattform LEBE stelle ich Angehörigen erste Informationen zur Verfügung.", ergänzt Frau Pabsch.
Welche Möglichkeiten haben Beatmungspatienten nach dem Klinikaufenthalt?
Nachdem der akute lebensbedrohliche Zustand abgewendet wurde, folgt meistens eine Frührehabilitation in der Rehaklinik. Sind dort keine weiteren Fortschritte mehr realistisch, ist die Klinik nicht mehr der richtige Ort für die weitere Betreuung eines Beatmungspatienten. Angehörige stehen in einer schwierigen und emotionalen Zeit vor der Aufgabe, zusammen mit dem Sozialdienst in der Klinik die weitere Versorgung des Beatmungspatienten zu planen.
Patienten mit einer Trachealkanüle bei einer schweren Schluckstörung sowie einer Störung der Atmung benötigen eine intensivpflegerische 24 Stunden Betreuung. Die ambulante Pflege muss auf die spezifischen Bedürfnisse des Beatmungspatienten angepasst werden. Altenpflegeheime können die umfassende Intensivpflege sowie die Überwachung der Vitalfunktionen von Beatmungspatienten nicht in dem erforderlichen Umfang, 24 Stunden am Tag, leisten. Aus diesem Grund ist eine Verlegung aus dem Krankenhaus in eine Altenpflegeeinrichtung nicht sinnvoll.
Grundsätzlich haben Angehörige von Beatmungspatienten die Wahl, einen Platz in einer Wohngemeinschaft für Beatmungspflege zu finden oder sich für die Intensivpflege im eigenen Zuhause zu entscheiden, sofern dort die räumlichen Gegebenheiten vorhanden sind.
Ambulante Intensivpflege im vertrauten Umfeld
Die außerklinische Intensivpflege zuhause bedarf ausreichender Vorbereitung. Beim sogenannten Entlassmanagement werden alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um eine hochwertige pflegerische Versorgung im häuslichen Umfeld dauerhaft zu gewährleisten. Neben möglichen Umbaumaßnahmen müssen die benötigten Hilfsmittel beantragt sowie ein regionaler ambulanter Intensivpflegedienst beauftragt werden. Erst dann ist der nahtlose Übergang von der Klinik in das eigene Zuhause möglich.
Qualifiziertes Personal übernimmt im Schichtdienst die ambulante Intensivpflege im eigenen Zuhause. Viele Beatmungspatienten sind körperlich stark eingeschränkt, sodass neben der Behandlungs- auch die Grundpflege abzudecken ist. Aufgrund der Tatsache, dass die Pflegekraft nur einen Beatmungspatienten zuhause zu versorgen hat, kann durch die Eins-zu-Eins-Pflege eine ausgezeichnete Betreuung und Dokumentation sichergestellt werden. Die ambulante Betreuung durch den Hausarzt und Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten sichern die medizinische Versorgung.