Am 12. April 2018 hat der Gemeinsame Ausschuss nach § 137d SGB V das Zertifizierungsverfahren QReha ambulant 2.0 akkreditiert. Bereits seit 2013 ist QReha ambulant das einzige Zertifizierungsverfahren für die ambulante Rehabilitation, das von deren zuständigem Gremium, dem Gemeinsamen Ausschuss, zugelassen ist.
Gleichzeitig ist QReha ambulant streng an der DIN ISO 9001 orientiert, so dass nach diesem Verfahren zertifizierte Rehaeinrichtungen einen international anerkannten Qualitätsstandard erfüllen. Mit der neuen Verfahrensversion 2.0 hat QReha ambulant nun alle Neuerungen der DIN EN ISO 9001:2015 in sich aufgenommen. Dementsprechend sind jetzt auch ambulante Rehabilitationseinrichtungen u. a. angehalten, Strukturen zur strategischen Situationsanalyse sowie zum aktiven Risiko- und Chancenmanagement vorzuweisen.
Ambulante Rehabilitationseinrichtungen und stationäre Vorsorge-Einrichtungen müssen ein etabliertes Qualitätsmanagement nachweisen, um weiterhin Leistungen für die gesetzlichen Krankenkassen erbringen zu dürfen. Der Nachweis kann über eine akkredierte Qualitätsmanagementzertifizierung erbracht werden, wie z. B. QReha ambulant 2.0.
Nachdem die bisherige Verfahrensversion bereits eine zweistellige Zahl an zertifizierten Einrichtungen vorweisen kann, ist davon auszugehen, dass die modernisierte Version ebenfalls einen hohen Zuspruch in der Branche finden wird.