Hoverboards liegen voll im Trend: Sie sind leicht, wendig und
fahren bis zu 20 Kilometer schnell. Außerdem lassen sie sich gut im
Rucksack verstauen. Zum Sightseeing in Städten oder zum schnellen
Brötchenholen eignen sie sich trotzdem nicht, denn sie werden durch
einen Elektromotor angetrieben und fahren schneller als 6 Kilometer
pro Stunde. Das macht sie zu Kraftfahrzeugen. Nur mit Führerschein
und Versicherungsschutz dürften diese E-Boards im öffentlichen Raum
genutzt werden. Beides gibt es nicht: Zum einen weil der Gesetzgeber
die Spaßmobile noch keiner konkreten Führerscheinklasse zugeordnet
hat. Zum anderen weil die Vehikel für eine Straßenzulassung auch über
Bremse, Licht, Lenkung oder ähnliches verfügen müssten.
Dementsprechend dürfen Hoverboards nur im abgegrenzten,
nicht-öffentlichen Raum benutzt werden, der einem kleinen
Personenkreis zur Verfügung steht. Vorstellbar ist zum Beispiel ein
nicht-öffentlicher Privatweg zum eigenen Haus oder der vor einer
Garage liegende Platz. Wem das Areal gehört, ist unerheblich. Die
Fahrt auf dem zweirädrigen Brett macht Spaß, ist aber nicht ganz
ungefährlich. Verursacht der Fahrer im nicht-öffentlichen Raum Sach-
oder Personenschäden, kann er, wie die HUK-COBURG mitteilt, meist auf
seine private Haftpflichtversicherung zählen. Ein Anruf beim
Versicherer bringt Klarheit.
Die Verlockung, sich mit dem kleinen, wendigen Brett trotzdem auf
Gehwegen oder im Straßenverkehr zu bewegen, ist groß. Die Polizei
ahndet solche Verstöße mit einer Geldbuße und einem Punkt. Ohne
Führerschein droht zusätzliches Ungemach: Wer mit einem Kraftfahrzeug
unterwegs ist, braucht eine Fahrerlaubnis. Wer dagegen verstößt,
begeht eine Straftat.
Spielzeug und/oder Fahrzeug
Dass Kinder und Jugendliche Hoverboards mögen, überrascht nicht.
Ob sie damit umgehen können, hängt viel von ihrem individuellen
Gleichgewichtssinn ab. Denn der Fahrer steht auf zwei, über eine
Achse verbundenen Plattformen, die er mittels Gewichtsverlagerung
lenkt. Durch seinen elektronischen Antrieb bleibt das Board im
Gleichgewicht - zumindest solange der Fahrer die Balance hält. In
Anbetracht der nötigen Geschicklichkeit verbunden mit der
Geschwindigkeit, die E-Boards erreichen, sollte das Tragen von Helm
und Protektoren gerade für Kinder eine Selbstverständlichkeit sein.
Ebenso wichtig wie die Körperbeherrschung ist die individuelle
Einsichtsfähigkeit eines Kindes oder Jugendlichen.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/96-2089
E-Mail: karin.benning@huk-coburg.de
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