18. AVA-Haupttagung in Göttingen für Tierärztinnen und Tierärzte Mitte April 2018 belegt das gute veterinärmedizinische Arbeiten nach neuester tiermedizinischer Wissenschaft bei Rind und Schwein.
18. AVA-Haupttagung in Göttingen für Tierärztinnen und Tierärzte Mitte April 2018 belegt das gute veterinärmedizinische Arbeiten nach neuester tiermedizinischer Wissenschaft bei Rind und Schwein.
Tiergesundheitsprävention auf höchstem Niveau nach neuester tiermedizinischer Wissenschaft auf landwirtschaftlichen Betrieben unter Beachtung neuer tiermedizinischer Gesetze und Verordnungen- damit beschäftigen sich u.a. die Tierärztinnen und Tierärzte der viertägigen 18. AVA-Haupttagung, die kürzlich in Göttingen stattfand. Auch Themen der Afrikanischen Schweinepest wurden intensiv diskutiert. Ein Eintrag des Virus in die Hauschweinepopulation sei relativ unwahrscheinlich, da die Hygienemaßnahmen in der Regel sehr hoch sind. Allerdings sei ein Ausbruch der Tierseuche bei Wildschweinen nicht zu kalkulieren. Dies wäre für den Schweinefleischexport nach Asien ein KO Kriterium.
Keine Therapie ohne genaue Diagnostik und labordiagnostischer Untersuchung mit Überprüfung der Antibiotikawirksamkeit der eingesetzten Chemotherapeutika, insbesondere der Antibiotika. Diese Grundsätze sind bei den Veterinären seit Jahren fest verankert, denn die Verantwortung des Arzneimitteleinsatzes im Rahmen der One Health Strategie bei Mensch und Tier wird von den Tierärztinnen und Tierärzten sehr ernst genommen. Im neuen Arzneimittelgesetzes (AMG) und der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) sind Forderungen artikuliert, die in der Tierärzteschaft bereits seit Jahren Usus sind. Gleich drei auf tierärztliches Recht spezialisierte Juristen waren als Referenten geladen und wiesen auf die Fallstricke hin, in die man schnell hineingeraten kann, derweil „vermeintliche Gesetzesverstöße oft in Gesetzen und Verordnungen unklar definiert sind, derweil z.B. bei der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) keine Juristen mitwirkten, die gewisse Formulierungen „rechtsklarer“ dargestellt hätten“, so einer der Fachjuristen. „Es wird für die Tierärzte rechtlich nicht einfacher und das habe nichts mit unverantwortlicher Arbeit etc. zu tun, sondern die Rechtsauslegungen sind zum Teil nach tierärztlicher Wissenschaft unverständlich und können schnell zu fachlichen Verwirrungen führen, die juristisch dann zu Fallstricken führen können“ „der Jurist weiter in seinen Ausführungen.
Im Vergleich zur humanmedizinischen Praxis der Allgemeinmedizin wurde auf der AVA-Haupttagung diese Diskrepanz zwischen Humanmedizin und Tiermedizin anlässlich des berufspolitischen Abends am Freitag diskutiert. Auch die Forderungen der so genannten Antibiotic Stewardship (ABS) finden bei den Tiermedizinern in den täglichen Konsultationen mehr und mehr Beachtung. Unter dem Begriff ABS versteht man Maßnahmen zur Gewährleistung einer optimalen antibakteriellen Pharmakotherapie (Antibiotikatherapie). Ziel dabei ist, die optimale Wirksamkeit der durchzuführenden Therapie zu gewährleisten, um Resistenzentwicklungen zu reduzieren und Neben- und Wechselwirkungen zu vermeiden. Stetig aktualisierte Antibiotika- (Antiinfektiva-) Leitlinien für eine erfolgreiche Therapie sind dafür wichtige Therapiehilfsmittel. Allerdings benötigen wir einen schnellen Therapiebeginn, um das Leiden und Leben der erkrankten Tiere nicht zu gefährden. Im Rahmen dieser „kalkulierten Antibiotikatherapie“ behandelt man sofort den typischerweise bei einem bestimmten Krankheitsbild zu erwartenden Erreger mit einem Breitspektrumantibiotikum, bzw. mit einer Kombination mehrerer Antibiotika. Begriffe wie "ungezielte" oder "blinde" Therapie, die den Tierärzten dann vorgeworfen werden, sind hier unpassend, da eine kalkulierte Chemotherapie weder ungezielt noch blind sein kann. Liegen nach ein paar Tagen Erreger- und Resistenzbestimmung vor, ist die kalkulierte Antibiotikatherapie selbstverständlich zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Auch wenn die Therapiefreiheit bei Tierarzneimittel oft sehr eingeschränkt ist, darf der Tierarzt die Arzneimitteldosierungen noch frei wählen. „Die Therapieeinschränkungen sind aber nicht unbedingt Tierschutzkonform, denn der Tiermediziner steht oft vor dem Wiederspruch zu geltendem Gesetz und Tierwohl. Besonders hieran erkennt man eine Reihe der nicht zielführenden Vorgaben, die mehr dem Recht als dem Tier dienen“, sagt der AVA-Gründer und Leiter, Ernst-Günther Hellwig, selbst Fachtierarzt, Praktiker und Agrarwissenschaftler. Er weiß, wovon er spricht
Die mit über 400 Teilnehmern der Veterinärmedizin sehr gut gebuchte Göttinger AVA-Veranstaltung mit angegliederten Industrieausstellung, führt das AVA-Team auf die Aktualität des Tagungsprogrammes zurück. Die Workshops und Vorträge in der zeitgleich stattgefundenen Rinder- und Schweinsektion wurden durchweg von allen, Referentinnen und Referenten, Tierärztinnen und Tierärzten sehr gelobt. „Eine solch fachlich anspruchsvolle Nutztiertagung mit der praktischen Komponente sucht seinesgleichen im deutschsprachigen Raum“, so Veranstaltungstenor der Fachleute aus Deutschland, Holland, Luxemburg, Österreich, Polen, Tschechien, Norwegen, Island und der Schweiz. Dieses jährlich stattfindende größte deutsche Fortbildungsevent der Nutztierpraktiker wird auch im Jahr 2019 im Frühjahr, erneut zum 19. Mal in Göttingen, durchgeführt. Nähere Informationen, auch zu anderen Seminaren und Workshops, können auf der Homepage der Agrar- und Veterinär- Akademie (AVA) unter www.ava1.de abgerufen werden.