Bremsen, Licht und Helm retten Leben ADAC Checkliste mit den
wichtigsten Tipps zur Fahrradausrüstung
Fast 80.000 Fahrradfahrer sind im vergangenen Jahr laut
Statistischem Bundesamt auf deutschen Straßen verunglückt. Nicht
jeder Unfall lässt sich vermeiden, aber die richtige Ausstattung kann
das Unfallrisiko zumindest minimieren. Folgende Teile müssen nach
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vorhanden und
funktionstüchtig sein:
- eine helltönende Klingel
- zwei voneinander unabhängige Bremsen
- zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei
nach vorn und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern
ausgestattet sind
- weißer Frontscheinwerfer und Frontreflektor (oft kombiniert)
- ein rotes Rücklicht und ein roter Rückstrahler (oft kombiniert)
- wahlweise Reflektorstreifen am Rad, Speichenclips oder pro Rad
zwei gelbe Speichenreflektoren
Neben dynamobetriebenem Schweinwerfer und rotem Rücklicht sind
auch Batteriebeleuchtungen zulässig. Sie müssen tagsüber nicht
mitgeführt werden, aber das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts
tragen. Vorder- und Rücklicht sollten direkt am Fahrrad angebracht
sein. Sinnvoll sind vor allem Rücklichter, die weiter leuchten, wenn
das Fahrrad steht. So bleibt man auch in einer Wartesituation gut
sichtbar.
Der ADAC empfiehlt, im Dunkeln helle Kleidung zu tragen oder noch
besser Funktionskleidung, die mit Reflektoren ausgestattet ist. Die
Sichtbarkeit erhöhen beispielsweise im Helm befindliche oder am
Rucksack befestigte Strahler, phosphoreszierende Schuhe oder
leuchtende Speichen. Insbesondere für ältere Verkehrsteilnehmer kann
zudem ein Fahrradrückspiegel am Lenker die Sicherheit im
Straßenverkehr erhöhen. Er ersetzt allerdings nicht den
Schulterblick.
Jeder Radfahrer sollte einen Helm tragen. Der Helm muss mäßig
straff und angenehm sitzen und darf sich bei geschlossenen Kinnriemen
nicht nach hinten abstreifen lassen. Zudem sollte er mit großen und
sinnvoll positionierten Reflektoren und zusätzlich mit LED-Rücklicht
ausgestattet sein und am besten ein helles und auffälliges Design
haben. Nach einem Sturz sollte er unbedingt ausgetauscht werden, auch
wenn keine äußeren Schäden sichtbar sind. Bei einem inneren
strukturellen Schaden könnte die Schutzwirkung deutlich nachlassen.
Diese Presseinformation sowie die Grafik "Das verkehrssichere
Fahrrad" stehen Ihnen zum Download unter http://presse.adac.de zur
Verfügung.
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