Der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt hat heute mit
überwältigender Mehrheit eine Neufassung des § 7 Absatz 4 der
(Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und
Ärzte beschlossen und damit den berufsrechtlichen Weg für die
ausschließliche Fernbehandlung von Patientinnen und Patienten
geebnet. Die Neuregelung entspricht den Forderungen des letztjährigen
Deutschen Ärztetages, einerseits die Behandlung und Beratung aus der
Ferne unter bestimmten Anforderungen zu ermöglichen und andererseits
den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt weiterhin in den Vordergrund
zu stellen. "Wir wollen und müssen diesen Prozess gestalten und
dieses Feld mit unserer ärztlichen Kompetenz besetzen", sagte Dr.
Josef Mischo, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und
Vorsitzender der Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer, vor den
250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages. Mischo stellte klar, dass
digitale Techniken die ärztliche Tätigkeit unterstützen sollen. Sie
dürften aber nicht die notwendige persönliche Zuwendung von Ärztinnen
und Ärzten ersetzen. "Der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt stellt
weiterhin den `Goldstandard` ärztlichen Handelns dar", betonte
Mischo.
Eine ausschließliche Fernbehandlung liegt dann vor, wenn eine
ärztliche Beratung oder Behandlung stattfindet, ohne dass zumindest
ein persönlicher physischer Kontakt zwischen Arzt und Patient
stattgefunden hat.
Der geänderte § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung lautet:
"Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und
Patienten im persönlichen Kontakt.
Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen.
Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über
Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich
vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere
durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung
sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient
auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und
Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird."
Nach der heute beschlossenen Änderung des §7 Absatz 4 der
(Muster-)Berufsordnung ist der nächste Schritt die Übernahme dieser
Regelung in die rechtsverbindlichen Berufsordnungen der
Landesärztekammern.
In weiteren Entschließungen betonte der Ärztetag unter anderem die
Notwendigkeit, Beratungen und Behandlungen aus der Ferne in die
bestehenden Versorgungsstrukturen einzubinden. Die Abgeordneten des
Ärztetages sprachen sich gegen den Aufbau eines neuen eigenständigen
Versorgungsbereichs einer telemedizinischen Primärversorgung aus,
insbesondere in Form kommerziell betriebener Callcenter. Ferner
forderte der Ärztetag, dass die Fernbehandlung im vertragsärztlichen
Sektor nur durch Vertragsärzte im Rahmen des Sicherstellungsauftrags
erfolgt. "Kapitalorientierte Gesellschaften dürfen im
vertragsärztlichen Sektor nicht in Konkurrenz zu Vertragsärzten
treten oder gar Betreibereigenschaften für medizinische
Versorgungszentren erhalten", heißt es in einer Entschließung des
Ärzteparlaments.
Die 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages befassen sich bis
Freitag mit gesundheits-, berufs- und sozialpolitischen Themen.
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