Erfurt, 11.05.2018 - Der 121. Deutsche Ärztetag
2018 hat die geplante Novellierung des Psychotherapeutengesetzes in
der derzeit bekannten Form abgelehnt und das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) aufgefordert, den im Sommer 2017 vorgelegten
Arbeitsentwurf zurückzunehmen. Der Gesetzentwurf bedrohe das
ärztliche Berufsbild und die ganzheitliche Versorgung der Patienten,
kritisierten die Abgeordneten. Mit der Reform könnten voneinander
getrennte Versorgungsbereiche entstehen und die psychotherapeutische
Versorgung aus der medizinisch-ärztlichen Versorgung ausgegliedert
werden. Die psychotherapeutische Versorgung von Erwachsenen sowie
Kindern und Jugendlichen in Deutschland werde durch Ärzte,
Psychologen, Pädagogen bzw. Sozialpädagogen mit einer entsprechenden
Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten
psychotherapeutischen Verfahren sichergestellt. An dieser
multidisziplinär vernetzten Versorgung sollte festgehalten werden,
forderte das Ärzteparlament. Es dürfe nicht zu einer Verdrängung der
Ärzte aus der psychotherapeutischen Versorgung kommen.
Das BMG strebe offensichtlich eine Analogie der Aus- und
Weiterbildung des nichtärztlichen Psychotherapeuten zum
Medizinstudium an. Es gehe somit zusätzlich um Weiterbildung nach
abgeschlossener Ausbildung, aber auch um die Einführung eines
Parallelberufes zum Arzt, kritisierten die Abgeordneten. Bereits
heute seien alle psychotherapeutischen Verfahren Bestandteil der
ärztlichen Aus- und Weiterbildung und würden auch in der
Versorgungsrealität von Ärzten eingebracht.
Der Ärztetag hat darüber hinaus eine Reduktion der
Berufsbezeichnung der Psychologischen Psychotherapeuten sowie der
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf "Psychotherapeut"
nachdrücklich zurückgewiesen. Diese Bezeichnung dürfe nicht für
Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten reserviert werden, da Ärztinnen und
Ärzte ebenfalls psychotherapeutisch tätig sein dürfen. Vielmehr
sollten Patienten erkennen können, auf Basis welcher
Grundqualifikation psychotherapeutische Verfahren angewandt werden,
heißt es in der Entschließung.
Die Einführung von Modellstudiengängen, in denen die Kompetenzen
zur Feststellung, Verordnung und Überprüfung psychopharmakologischer
Maßnahmen vermittelt werden sollen, hat der Ärztetag ebenfalls
abgelehnt. Eine sichere Anwendung von Psychopharmaka sei nur auf der
Grundlage eines Medizinstudiums möglich. Der vom BMG vorgelegte
Arbeitsentwurf verfehle zudem die grundsätzliche Zielsetzung, die
Qualifikationswege akademischer Heilberufe vergleichbar zu regeln.
Ohne Aussagen zur Weiterbildung bleibe die Reform unvollständig, so
der Ärztetag.
Pressekontakt:
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
www.baek.de
Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell