fit und munter - Plötzlich losgerissen und ein anderes Pferd verletzt - ein Fall für die Pferdeha

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Plötzlich losgerissen und ein anderes Pferd verletzt - ein Fall für die Pferdeha

Nicht nur beim Reiten auf der Wiese, im freien Gelände oder im Straßenverkehr ist die Pferdehaftpflichtversicherung wichtig. Auch beim Führen des Pferdes auf Privatgelände, im Stall oder in der Box können allerei unvorhergesehene Dinge geschehen.
Im Umgang mit Pferden kann es wieder zu einer Situation kommen, die einen Schaden an Personen oder Sachgegenständen zur Folge haben. Pferdehalter müssen daher nach dem bürgerlichen Recht auch für die Folgen eines Schadens haften. Dabei reicht es nicht aus, eine Privathaftpflichtversicherung zu besitzen, für solche Fälle muss speziell eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Informationen zur Pferdehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflichtversicherung.html

In den ersten Januartagen hat Kathrin P. ihren Wallach Brauner Blitz nach einem Ausritt und der anschließenden Rückfahrt mit Pkw und Pferdeanhänger zurück zum Stall gefahren. Durch die Stresssituation, die bei Pferden immer berücksichtigt werden muss, hat sich der neunjährige Wallach aus der Leinenführung von Kathrin P. losgerissen und ist in Richtung seiner Box davon galoppiert.

Patricia S. hat gerade ihre Stute Nancy aus der Box geholt, um auf der angrenzenden Weide ein bisschen zu reiten und ein paar Sprünge zu trainieren. Sie wollte die Stute herausführen, als der Wallach von Kathrin P. in die Stallgasse stürmte. Dabei wurde die Stute von Patricia S. umgerissen. Zunächst berappelte sich das Tier wieder, aber einige Tage später stellten sich Beschwerden bedingt durch den Sturz ein. Nancy muss also zum Tierarzt.

Da Pferde nicht wie wir Menschen im Allgemeinen eine Krankenversicherung besitzen, muss Patricia S. die Kosten des Tierarztes selber tragen. Da aber als Verursacher der Wallach Brauner Blitz von Kathrin P. ursächlich Grund für den Sturz der Stute war und somit die Gefährdungshaftung greift, muss Kathrin P. für die Kosten der Behandlung der Stute aufkommen.

Kathrin P. ist bestens versichert. Denn ihre Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung der Kosten für die Heilbehandlung der verletzten Stute. Im Wesentlichen sind in der Pferdehaftpflichtversicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt, feine Unterschiede gibt es aber dennoch, z. B. in der Absicherung des Fremdreiterrisikos oder privater Kutschfahrten. Ein Vergleich der Pferdehaftpflichtversicherung, unter Berücksichtigung der eigenen Bedürfnisse ist also äußerst sinnvoll.

Bildquelle: Barbara42, www.pixelio.de

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