In Deutschland werden jedes Jahr fast 30 Millionen besonders
temperaturempfindliche Arzneimittel abgegeben. Gerade an heißen
Sommertagen müssen sie gekühlt werden, damit sie wirksam bleiben. Die
Zahl entspricht knapp fünf Prozent der jährlich mehr als 660
Millionen ärztlich verordneten Medikamente, die Patienten in den
Apotheken erhalten. Das ergeben Berechnungen des Deutschen
Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) für zulasten der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) verordnete Arzneimittel im Jahr 2017.
Demnach gelten 19,5 Millionen Medikamente als Kühlartikel, deren
Lagertemperatur bei maximal 8 Grad Celsius liegen darf. Dazu kommen
noch 8,2 Millionen kühlkettenpflichtige Arzneimittel, die innerhalb
der gesamten Lieferkette sowie bei der Lagerung ohne Unterbrechung
zwischen 2 und 8 Grad Celsius gekühlt werden müssen. Beispiele dafür
sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln und Gelbfieber. Auch
einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfen
müssen ununterbrochen gekühlt werden.
"Wenn ein Arzneimittel kühlpflichtig ist, so ist das auf der
Packung vermerkt. Patienten, die unsicher sind, können aber jederzeit
in ihrer Apotheke fragen", sagt Berend Groeneveld, Apotheker und
Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).
"Hitzeempfindliche Medikamente können unterwegs in einer Kühltasche
ohne Kühlelemente verstaut werden. Vorsicht aber bei Medikamenten wie
Insulin, die zuhause im Kühlschrank gelagert werden müssen! Das
Insulin kann unterwegs in einer Kühlbox mit Kühlakku gelagert werden,
darf aber nicht einfrieren und sollte deshalb mit einem Handtuch
umwickelt werden. Insulinpens, die im Gebrauch sind, können bei
Raumtemperatur gelagert werden, aber nicht über 25 Grad Celsius."
Groeneveld weiter: "Kühlpflichtige Arzneimittel eignen sich kaum
für den Versandweg. Bei Arzneimitteln aus der Apotheke vor Ort ist
die Temperaturführung vom Hersteller über den Großhandel bis zur
Abgabe an den Patienten indes garantiert. Deswegen ist es für
Patienten wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben."
Weitere Informationen unter www.abda.de und www.dapi.de
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