- Ein Fünftel der Kassen zahlt nicht für osteopathische
Behandlungen
- Osteopathie für knapp jeden dritten Verbraucher wichtiges
Kriterium bei Wahl der Kasse
72 Prozent der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) beteiligen
sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen und bieten damit
eine Mehrleistung über die gesetzliche Pflicht hinaus.
CHECK24 hat dazu alle öffentlich zugänglichen GKV betrachtet
(vollständige Tabelle hier: http://ots.de/J86ja4).
Als Osteopathie bezeichnet man eine alternative manuelle
Behandlungsmethode, die nur mit den Händen und ohne zusätzliche
Geräte durchgeführt wird. Dabei sollen Blockaden u. a. in Muskeln und
Faszien gelöst werden. Die Wirksamkeit ist umstritten.
Rund 21 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen lehnen die
Kostenübernahme für Osteopathie ab, sieben Prozent machen keine
Angaben dazu.
"Grundsätzlich erstatten die gesetzlichen Krankenkassen Kosten für
Osteopathie nur, wenn die Therapeuten Mitglied in einem Berufsverband
sind", sagt Dr. Ansgar Lamersdorf, Geschäftsführer GKV bei CHECK24.
"Da die Zuschüsse für osteopathischen Behandlungen zwischen den
Kassen stark variieren, lohnt sich ein Vergleich."
29 Prozent der Versicherten interessieren sich für Osteopathie
Die Kostenübernahme für Osteopathie durch die gesetzliche
Krankenversicherung ist für fast ein Drittel der Verbraucher wichtig.
29 Prozent der CHECK24-Kunden wählen diesen Filter im
GKV-Vergleichsrechner. Zur Einordnung: Für professionelle
Zahnreinigung interessieren sich 55 Prozent.
Service für Kunden: kostenlose Beratung und einfache
Vertragsverwaltung im Kundenkonto
Bei sämtlichen Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung helfen
die CHECK24-Versicherungsexperten im persönlichen Beratungsgespräch
per E-Mail oder Telefon. Über das Vergleichsportal abgeschlossene
Verträge sehen Kunden jederzeit im digitalen Versicherungsordner.
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und Kunden sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro.
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