(DBV) Das heute veröffentlichte Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur unzureichenden Umsetzung der
Nitratrichtlinie ist der Abschluss eines alten und mittlerweile in
der Sache überholten Verfahrens und bestätigt damit die Einschätzung
des Deutschen Bauernverbandes (DBV). "Das Urteil ist eine - wenn auch
detaillierte - Bewertung einer längst überholten Rechtsgrundlage,
nämlich der düngerechtlichen Vorschriften mit dem Stand von 2014. Es
leistet daher keinen nennenswerten Beitrag zur Diskussion über die
seit 2017 geltende neue Düngeverordnung", betont DBV-Generalsekretär
Bernhard Krüsken. Der EuGH bestätigt wörtlich, dass die mit Gründen
versehene Stellungnahme der EU-Kommission aus dem Jahr 2014, aber
"später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht
berücksichtigt" worden sind.
Krüsken wörtlich: "Deutschland hat gehandelt und neue
weitreichende Anforderungen an die Düngung im Sinne des
Gewässerschutzes geschaffen, die derzeit von den Landwirten bereits
umgesetzt werden. Außerdem gehen wir davon aus, dass die
EU-Kommission das neue Düngerecht mit den weitreichenden Änderungen
im Sinne des Gewässerschutzes nicht ignorieren wird."
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