fit und munter - Für "Saubere Luft" in Stuttgart: Verwaltungsgericht verhandelt über Zwangsvollstreckungsantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Baden-Württemberg

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Für "Saubere Luft" in Stuttgart: Verwaltungsgericht verhandelt über Zwangsvollstreckungsantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Baden-Württemberg


Landesregierung Baden-Württemberg zögert Umsetzung
des rechtskräftigen Urteils für "Saubere Luft" weiter heraus und
blockiert die Vorbereitung notwendiger Diesel-Fahrverbote - Dreckige
Diesel müssen noch in 2018 ausgesperrt werden

Die Menschen in Stuttgart müssen seit vielen Jahren eine
gesundheitsgefährdende Konzentration des Dieselabgasgifts
Stickstoffdioxid (NO2) einatmen. Dennoch verweigert die
Landesregierung Baden-Württemberg den Stuttgartern noch immer ihr
Recht auf "Saubere Luft" und ignoriert das Urteil des höchsten
deutschen Verwaltungsgerichts.

Mit seinem Urteil vom 27. Februar 2018 hat das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Diesel-Fahrverbote als Maßnahme
für "Saubere Luft" für zulässig erklärt und deutlich gemacht, dass
der NO2-Grenzwert in Stuttgart nur mit Diesel-Fahrverboten
schnellstmöglich eingehalten werden kann. Die Landesregierung
Baden-Württemberg ist somit aufgefordert, Diesel-Fahrverbote als
schnellstmögliche Maßnahme für die "Saubere Luft" in den
Luftreinhalteplan für Stuttgart aufzunehmen. Dem verweigert sich die
Landesregierung auch vier Monate nach dem Leipziger Urteil und hüllt
sich in Schweigen.

Am 26. März 2018 hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen Antrag
auf Zwangsvollstreckung gegen das Land Baden-Württemberg gestellt.
Ziel ist die Umsetzung des von der DUH erstrittenen Urteils für
"Saubere Luft" des Verwaltungsgerichts Stuttgarts vom 19. Juli 2017,
das nunmehr durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
rechtskräftig ist.

Am 28. Juni 2018 verhandelt das Verwaltungsgericht über den Antrag
der DUH, der ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro vorsieht.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich, DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch steht jedoch vor und nach der Verhandlung für Interviews
zu Verfügung.

Wir freuen uns, wenn Sie vor Ort sind und bitten um Rückmeldung an
presse@duh.de

Datum:
Donnerstag, 28.6.2018, 14 Uhr

Ort:
Verwaltungsgericht Stuttgart, Schellingstraße 15, 1. OG, 70174
Stuttgart

Teilnehmer:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt

Kontakt vor Ort:

Ann-Katrin Bohmüller, persönliche Referentin Jürgen Resch (0151
17281752)

Mehr Informationen:

Pressemittelung vom 26.3.2018 "Für "Saubere Luft" in Stuttgart:
Deutsche Umwelthilfe leitet Zwangsvollstreckungsverfahren ein":
http://l.duh.de/p180326



Pressekontakt:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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