"Mit der Verabschiedung einer gemeinsamen
Richtlinie zur Kinderrehabilitation haben wir den Zugang der Jüngsten
in unserer Gesellschaft zu den Rehabilitationsleitungen der
Rentenversicherung deutlich vereinfacht. Dadurch kann die
Rentenversicherung zukünftig noch besser dazu beitragen, dass
Krankheiten und daraus resultierende Folgen bei jungen Menschen nicht
bis ins Erwachsenenalter bestehen bleiben", sagte die Vorsitzende der
Bundesvertreterversammlung, Gabriele Frenzer-Wolf, anlässlich des
heute in Koblenz tagenden Gremiums. Mit der Verabschiedung dieser
Richtlinie nutze die Deutsche Rentenversicherung aktiv den durch das
Flexirentengesetz eingeräumten Spielraum zur Ausgestaltung der
Kinder- und Jugend-Reha.
Frenzer-Wolf begrüßte die Ausweitung der bisher nur stationär zu
erbringenden Leistungen um ambulante Angebote für Kinder und
Jugendliche: "Die Deutsche Rentenversicherung kann nun flexibler und
individueller auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
eingehen. Die Ausweitung der Kinder- und Jugend-Reha auf den
ambulanten Bereich bietet zudem den Vorteil, dass die jungen Menschen
in ihrem vertrauten Umfeld verbleiben können".
Jens Dirk Wohlfeil, alternierender Vorsitzender der
Bundesvertreterversammlung wies des Weiteren darauf hin, dass Kinder
nach der neuen Richtlinie bei einer Rehabilitation nicht mehr nur bis
zum 10. sondern bis zum 12. Lebensjahr Anspruch auf Begleitung durch
einen Familienangehörigen haben - unabhängig von der Schwere der
Erkrankung. Auch sei durch den Wegfall der 4-Jahresfrist für die
Wiederholung einer Kinder- oder Jugend-Reha in Zukunft eine erneute
Behandlung in deutlich kürzeren Abständen möglich.
Im letzten Jahr haben rund 54.500 Kinder und Jugendliche eine
Rehabilitation der Rentenversicherung beantragt. Nachdem die Anträge
auf Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren
rückläufig waren, ist in 2017 im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um
1,3 Prozent zu verzeichnen. In den Jahren zuvor gab es einen
spürbaren Antragsrückgang. Wurden 2012 noch rund 67.200 Anträge bei
der Rentenversicherung gestellt, waren es 2016 nur noch rund 53.800.
Frenzer-Wolf machte deutlich, dass die in der heute verabschiedeten
Richtlinie enthaltenen Maßnahmen erreichen sollen, dass diese für
Kinder und Jugendliche wichtige Leistung wieder verstärkt in Anspruch
genommen wird.
Die Bundesvertreterversammlung besteht aus jeweils 30 Vertretern
der Versicherten und der Arbeitgeber. Sie klären unter anderem
grundsätzliche Rechtsfragen und beschließen Richtlinien, um eine
einheitliche Rechtsanwendung bei allen 16 Rentenversicherungsträgern
in Deutschland sicherzustellen. Die Mitglieder der Selbstverwaltung
sind ehrenamtlich tätig.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
pressestelle@drv-bund.de
Original-Content von: Deutsche Rentenversicherung Bund, übermittelt durch news aktuell