Heute hat das Bundessozialgericht (BSG) über die
Preisbestimmung von Medikamenten entschieden. Dazu Dr. Martin
Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der
Pharmazeutischen Industrie (BPI e.V.):
"Das BSG hat bestätigt: Der Mischpreis für AMNOG-bewertete
Produkte ist sinnvoll und funktioniert. Eine wirtschaftliche
Versorgung liegt damit in der Verhandlungsverantwortung von
Krankenkassen und der Hersteller; zu Mischpreisen gibt es keine
gangbare Alternative. Wirtschaftlichkeitsprüfungen gegenüber den
Ärzten müssen nun der Vergangenheit angehören. Ärzte müssen ohne
Angst vor Regressen entscheiden können, was für ihre Patienten die
beste und nicht allein die wirtschaftlichste Therapie ist."
Hintergrund
Im Rahmen der AMNOG-Nutzenbewertung handeln Hersteller und
GKV-Spitzenverband seit Jahren so genannte "Mischpreise" aus: Wenn es
bei einem Medikament in bestimmten Patienten-Untergruppen
unterschiedliche Nutzenbewertungen gibt, muss ein Kompromiss zwischen
den Preisvorstellungen, also einem Erstattungspreis für ein
Arzneimittel zwischen Einführungspreis und zweckmäßiger
Vergleichstherapie, gefunden werden. Ein Mischpreis wird immer dann
gebildet, wenn für das Arzneimittel mehrere Zielgruppen von Patienten
identifiziert wurden. Dies war in 46 Prozent der in 2017
abgeschlossenen Verfahren der Fall. In einem Teil der
Bewertungsverfahren hatte das Arzneimittel teilweise einen
Zusatznutzen nicht. Diese Konstellation entstand im vergangenen Jahr
in 17 Prozent aller Nutzenbewertungsverfahren. Die Stärken der
Mischpreisbildung für die Versorgung sind offensichtlich: Der Arzt
kann nach individuellem therapeutischen Nutzen für seine Patienten
verordnen, da der verhandelte Mischpreis immer wirtschaftlich ist -
selbst dann, wenn sein Patient in eine der Gruppen fallen sollte. So
ist auch sichergestellt, dass Patienten stets Zugang zu innovativen
Arzneimitteln haben.
Kontakt:
Julia Richter (Pressesprecherin), Tel. 030 27909-131, jrichter@bpi.de
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