fit und munter - Pflegegesetzgebung: Die Zielrichtung stimmt / Weitere Verbesserungen bei Krankenfahrten und Personal

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Pflegegesetzgebung: Die Zielrichtung stimmt / Weitere Verbesserungen bei Krankenfahrten und Personal


Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf eines
Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) hat die
Vertragszahnärzteschaft ihre grundsätzliche Zustimmung zu der
Zielrichtung des Vorhabens unterstrichen. In ihrer Stellungnahme
fordert die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) jedoch noch
weitere Verbesserungen für ältere Patienten und Menschen mit einer
Behinderung, die über den vorgelegten Entwurf hinausgehen.
Insbesondere im Bereich der Krankenfahrten und bei der personellen
Ausstattung stationärer Einrichtungen bestehe zusätzlicher
Handlungsbedarf.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV: "Wir
unterstützen das Vorhaben der Politik ausdrücklich, die Betreuung von
Pflegebedürftigen durch Gesetzgebung weiter zu verbessern. Diese
Absicht deckt sich mit den Bemühungen des Berufsstandes, der sich
seit vielen Jahren mit entsprechenden Versorgungskonzepten
erfolgreich für den Ausbau der zahnmedizinischen Behandlung
vulnerabler Personengruppen einsetzt."

Der nun angedachten Verpflichtung zum Abschluss von
Kooperationsverträgen zwischen stationären Einrichtungen und
Vertragszahnärzten hätte es aus Sicht der KZBV jedoch nicht bedurft.
"Annähernd 4000 neue Verträge auf freiwilliger Basis in nur drei
Jahren zeigen, wie ernst Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie
Kassenzahnärztliche Vereinigungen ihren Versorgungsauftrag nehmen",
sagte Eßer. Auch die jetzt vorgesehene Frist von drei Monaten für die
Vermittlung solcher Kooperationen durch die KZVen sei nach
Überzeugung der KZBV nicht erforderlich, sondern eher
kontraproduktiv. "Mit Zwang und Sanktionen fördert man keine
Versorgung. Diese Maßnahmen sind demotivierend und schädlich."

Kritik äußerte Eßer auch an den bestehenden Regelungen zu
Krankenfahrten, deren Verordnung mit erheblichem bürokratischem
Aufwand verbunden ist: "In Heimen und auch im häuslichen Umfeld ist
die notwendige zahnärztliche Versorgung wegen fehlender hygienischer
oder apparativer Gegebenheiten auf einfache Maßnahmen beschränkt. In
den meisten Fällen müssen Patienten zur Behandlung in die
Zahnarztpraxis gebracht werden, wozu eine Krankenfahrt verordnet
werden muss. Es würde eine spürbare Erleichterung für
Pflegebedürftige, Heime und Zahnärzte bedeuten und eine erhebliche
Verbesserung der Versorgung bewirken, wenn diese Verordnungen ohne
Genehmigung der Kasse erfolgen könnten. Denn solche Fahrten werden
von den Kostenträgern in der Regel ohnehin nie abgelehnt."

Eßer sprach sich zudem für eine insgesamt tragfähige
Gegenfinanzierung aus, die es stationären Einrichtungen erst
ermöglichen würden, adäquate personelle Voraussetzungen für die
zahnmedizinische Versorgung im Rahmen der Kooperationen zu schaffen.
"Das betrifft vor allem Schulungen in den Heimen sowie ausreichende
Unterstützung von Zahnärzten durch geeignetes Fachpersonal vor Ort.
Im laufenden parlamentarischen Verfahren sollten dafür möglichst noch
entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden."

Die gesamte Stellungnahme der KZBV
https://www.kzbv.de/pflegepersonal-staerkungs-gesetz.1243.de.html zum
PpSG sowie das zahnärztliche Konzept "Mundgesund trotz Handicap und
hohem Alter" können auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de
abgerufen werden.



Pressekontakt:
Kai Fortelka
Tel: 030 28 01 79 27
Email: presse@kzbv.de

Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell
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