Rechtsanwalt und Notar Peter Pietsch erklärt Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Letztere gewährleistet, dass im Falle einer späteren Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit der eigene Wille umgesetzt wird. Mit der Patientenverfügung werden Arzt und Pflegepersonal angewiesen, Behandlungen nach den Vorstellungen des Patienten vorzunehmen oder zu unterlassen.
Durch die Vorsorgevollmacht kann die persönlich bevollmächtigte Person im Notfall im Namen des Patienten entscheiden. Denn der Ehegatte oder die Kinder sind dazu nicht einfach befugt! Gibt es keine solche Vollmacht, bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer.
Mittwoch, 24.02.2010
17.30 - 19.00 Uhr
Seniorentagesstätte Bethanien
Kosten: 2,50 Euro/ermäßigt
Telefonische Anmeldung
unter (030) 89 79 12-38
Seniorentagesstätte
Bethanien
Paulsenstraße 5-6
12163 Berlin
www.bethanien-diakonie.de