"Valsartan sorgt derzeit für Diskussionsstoff.
Präparate mit diesem Wirkstoff werden zur Behandlung von
Bluthochdruck und leichter bis mittelschwerer Herzinsuffizienz
verschrieben - nun sind Chargen davon mit einer wahrscheinlich
krebserregenden Substanz verunreinigt worden. Rückrufe in Europa und
den USA laufen. Apotheker, Ärzte und Krankenkassen werden von
verunsicherten Patienten kontaktiert, Verbraucherschützer warnen vor
Panik bei den Betroffenen, die ihre Medikamente ohne ärztliche
Rücksprache absetzen. Allein bei der SBK mit ihren etwas über 1
Million Versicherten sind rund 30.000 Valsartan-Patienten betroffen.
Gleichzeitig diskutieren ironischerweise Ärzteschaft, Politik und
Krankenkassen über die Zukunft der elektronischen Patientenakte. Was
das mit dem Valsartan-Rückruf zu tun hat? Angenommen, es gäbe eine
fertige Telematikinfrastruktur und einen geregelten Zugriff darauf.
Angenommen, der Versicherte wäre wirklich Herr seiner Daten und
dieses Recht wäre gesetzlich verankert. Dann wäre es im Fall
Valsartan anders gelaufen als heute. Wir Krankenkassen hätten die
vorliegenden Abrechnungsdaten der Apotheker nutzen dürfen oder hätten
sogar Zugriff auf die ganz aktuellen Verordnungsdaten - falls der
Versicherte dem zugestimmt hat. Wir hätten die Betroffenen aktiv
aufklären können, was überhaupt passiert ist und was jetzt zu tun
ist. Wir hätten ihnen sagen können, dass sie für ein neues Rezept
noch einmal zum Arzt gehen müssen und was wir als Kasse für sie tun
können. Wir hätten diese Informationen als Push-Nachricht in der App
an unseren Versicherten schicken, per E-Mail oder telefonisch
übermitteln können. Wir hätten ihnen damit die Unsicherheit nehmen
können.
Hätte, hätte, hätte. Tatsache ist: Wir können dieses Potenzial
heute nicht ausschöpfen. Weil sich alle Beteiligten zu sehr
gegenseitig blockieren und im Klein-Klein der Diskussionen verlieren.
Weil beim Thema Datenschutz immer noch unterschiedliche
Rechtsauslegungen herrschen. Weil der sich aktuell in Abstimmung
befindende Referentenentwurf, der die Regelungen der DSGVO ins
Sozialgesetzbuch V übertragen soll, die Möglichkeiten eher
einschränkt als erweitert. Wir müssen hier Fortschritte machen, im
Sinne unserer Versicherten. Damit wir sie das nächste Mal besser
unterstützen können."
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SBK
Siemens-Betriebskrankenkasse
Franziska Herrmann
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