Schnellere Termine für gesetzlich Versicherte -
Elektronische Patientenakte kommt
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird voraussichtlich am
heutigen Dienstag seinen Gesetzentwurf zur Verbesserung der
Patientenversorgung vorlegen. Dazu erklärt die gesundheitspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag:
"Ein klarer Auftrag der Wählerinnen und Wähler an uns Politiker
ist es, die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten zu
verbessern. Mit dem nun vorgelegten Versorgungsgesetz sollen
niedergelassene Ärzte künftig mehr Zeit für gesetzlich
krankenversicherte Patienten aufbringen. Termine müssen künftig noch
zügiger vergeben werden. Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es dabei
wichtig, dass in Zukunft genau diejenigen Ärzte zusätzlich vergütet
werden, die sich zum Beispiel nicht scheuen, neue Patienten
aufzunehmen. Denn die allermeisten Ärzte arbeiten bereits heute schon
viel mehr als die im Gesetz vorgesehene Mindestanzahl von 25 Stunden
die Woche. Gleichzeitig werden wir auf keinen Fall die Ärztinnen und
Ärzte benachteiligen, die in Teilzeit arbeiten. Die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf liegt uns sehr am Herzen - dieses Privileg wollen
wir nicht aufgeben.
Um eine gute ärztliche Versorgung aufrechtzuerhalten, müssen wir
natürlich auch an anderen Stellen ansetzen. Künftig werden die
Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten spätestens ab dem 1.
Januar 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu
stellen. Das entspricht den Forderungen der Unionsfraktion. So wird
es uns endlich gelingen, mit der Digitalisierung, die ja kein
Selbstzweck ist, die Versorgung zu verbessern.
Ebenfalls begrüßen wir die vorgesehene gemeinsame
Notfallleitstelle, damit zügiges Handeln im Notfall gewährleistet
ist. Geplant ist hier eine Zusammenlegung der Rufnummer 112 und der
Nummer 116117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst). Ganz entscheidend
wird dabei sein, dass unter dieser Nummer rund um die Uhr erste
Ansprechpartner zu erreichen sind, die den Patienten verständliche
Ängste und Sorgen nehmen und zügig den geeigneten Versorgungsweg
erläutern können. Diejenigen, bei denen ein dringender
Behandlungsbedarf vorliegt, müssen schnell behandelt werden. Dafür
ist es entscheidend, bereits früh die Dringlichkeit abzuklären."
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