Man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll, wenn
der baden-württembergische Sozialminister sagt: "Da hätten wir auch
selber drauf kommen können." Dass man einen Mann in der Psychiatrie,
selbst wenn er mit Gegenständen wirft, nicht einfach mal so über Tage
zeitweise festbindet. Und so musste denn das Bundesverfassungsgericht
eindringlich mitteilen, dass schwerste Freiheitsentziehungen nur von
einem Richter angeordnet werden dürfen, weil, kurz gesagt, die Würde
des Menschen gerade für Patienten gilt und sicher noch stärker für
solche, die hilflos oder verwirrt oder beides sind und auch, wenn sie
sich selbst oder andere gefährden. Bare Selbstverständlichkeiten
also. Eigentlich. Jedenfalls kann nach dem Karlsruher Spruch niemand
mehr behaupten, er habe von nichts gewusst. Ein anderer Satz im
Zusammenhang mit diesem Prozess lässt zusätzlich aufhorchen: Mehr
Personal - in Kliniken und Heimen - könnte das Problem verkleinern.
Die Situation wird immer und immer wieder beschrieben: zu wenig
qualifizierte Betreuungskräfte. Weil es zu wenige gibt? Gibt es zu
wenige, weil sie schlecht bezahlt werden? Hat Unterbesetzung in
Kliniken und Heimen also manchmal auch damit zu tun, dass Geld
gespart werden soll? Fragen über Fragen. Sie ehrlich zu beantworten
und nötigenfalls Abhilfe zu schaffen, ist auch ein Gebot der
Menschenwürde. Und der Menschenliebe. Eine Gesellschaft - und eine
Rechtsordnung - muss sich immer daran messen lassen, wie sie mit
ihren Schwächsten umgeht. Vielleicht erkennt mancher das aber erst,
wenn er selbst Patient oder Pflegebedürftiger ist.
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