Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt den
Referentenentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG).
Dieser bringt in vielen Punkten Verbesserungen für die Patientinnen
und Patienten. Die Vorhaben zur Sicherstellung der flächendeckenden
Versorgung, insbesondere durch eine bessere Versorgung in ländlichen
und strukturschwachen Regionen, sowie eine stärkere Nutzung der
Digitalisierung im Versorgungsalltag sind positiv zu bewerten.
Speziell im zahnärztlichen Bereich begrüßt die BZÄK, dass
Mehrkostenvereinbarungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
zukünftig auch im kieferorthopädischen Bereich zulässig sind, die
Abschaffung der Punktwertdegression und die lange anstehende Klärung
der erlaubnisfreien Herstellung und Anwendung von Blutzubereitungen
durch Zahnärzte.
Deutlich kritisiert die BZÄK aber, dass der Entwurf keine
Regelungen vorsieht, die dem Trend des Aufkaufs und der Gründung von
zahnärztlichen MVZ durch Großinvestoren zum Zweck des Aufbaus von
Dentalketten Einhalt gebietet. Sie fordert die Bundesregierung auf,
zeitnah entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Die Zahnärzte sind sich einig, dass arztgruppengleichen MVZ die
gesetzliche Grundlage entzogen und damit der Einstieg fachfremder
Großinvestoren in MVZ verhindert werden muss, da dies erhebliche
negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung hat.
Die Bundeszahnärztekammer stellt fest, dass der Plan des
Gesetzgebers, dass MVZ das Problem der Unterversorgung im ländlichen
Raum beheben, im zahnärztlichen Bereich nicht funktioniert hat - im
Gegenteil: MVZ werden vor allem in Ballungsräumen gegründet und üben
eine Sogwirkung auf junge Zahnärzte aus. Durch das finanzielle
Engagement von Großinvestoren, die zuallererst ihre Rendite im Auge
haben, werden die Prinzipien der BZÄK von Freiberuflichkeit und
Patientenschutz genauso untergraben wie ihre Ansprüche an
Nachhaltigkeit und Qualität. Die Zeit drängt, denn es droht die
Gefahr, dass die persönliche Verantwortung des Zahnarztes und die
Einhaltung der Berufspflichten nicht mehr überwacht werden können.
Der Referentenentwurf sieht Korrekturen bei MVZ vor, diese klammern
jedoch die beschriebene Problematik völlig aus.
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