Anmoderationsvorschlag:
Seit 100 Tagen (25.05. bis 02.09.) gilt die - Vorsicht,
komplizierter Begriff - neue Datenschutz-Grundverordnung, abgekürzt
DSGVO. Es geht um besseren Datenschutz für jeden einzelnen. Doch
viele Unternehmen und Vereine klagen über Probleme, die strengen
Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung vollständig zu erfüllen. Sie
entdecken immer wieder neue Baustellen bei der Umsetzung. Wie
sinnvoll ist die Datenschutz-Grundverordnung für Verbraucher
besonders im sensiblen Gesundheitsbereich? Darüber spreche ich mit
Felix Esser, Abteilungsleiter Industrielle Gesundheitswirtschaft des
Bundesverbands der Deutschen Industrie.
1. Herr Esser, ist die Datenschutz-Grundverordnung eigentlich eine
gute Idee?
O-Ton 1 (Felix Esser): "Sie ist nach jahrelangen Verhandlungen ein
Meilenstein für einen einheitlichen Datenschutz in Europa. Sie
gleicht die unterschiedlichen nationalen Richtlinien in der EU an und
sorgt für mehr Transparenz. Vor allem Endkonsumenten und Patienten
hatten bisher wenig Kontrolle und Übersicht darüber, was Unternehmen
mit den personenbezogenen Daten anstellen."
2. Ist die DSVGO auch aus Sicht der Wirtschaft eine gute Sache?
O-Ton 2 (Felix Esser): "Es ist eine große Leistung, dass es
erstmalig einen gemeinsamen Datenschutzstandard für alle Unternehmen
in Europa gibt. Jetzt ist sicherzustellen, dass kein
Datenschutz-Flickenteppich in Deutschland und Europa entsteht. Zum
Beispiel durch eine unterschiedliche Praxis der Aufsichtsbehörden.
Das würde sonst innovative, datengetriebene Geschäftsmodelle
behindern. Keinesfalls darf Datenschutzrecht zum Innovationshemmnis
und Standortnachteil werden."
3. Was hat sich konkret für Patienten geändert? Muss mein Arzt
oder ein Unternehmen im Gesundheitsbereich jetzt sorgfältiger mit
meinen Daten umgehen?
O-Ton 3 (Felix Esser): "Ja, auf jeden Fall. Zwar musste Ihr Arzt
auch schon bisher sorgfältig mit Ihren Daten umgehen. Denn
Krankendaten gelten zurecht als besonders sensible Daten. Aber es
gibt kein Pardon bei Datenmissbrauch. Die DSGVO ist ein scharfes
Schwert. Unternehmen droht bei einem Verstoß ein Bußgeld von bis zu
20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes -
je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das ist für Praxen, aber auch
für Unternehmen, etwa Krankenhäuser, eine erhebliche Summe."
Das war Felix Esser vom Bundesverband der Deutschen Industrie.
Herr Esser, wir danken für das Gespräch.
Verabschiedung: "Gern geschehen!"
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