Erfolgreiche Intervention der Bundesärztekammer:
Die Entfernung von Tätowierungen mit Lasern oder vergleichbaren
hochenergetischen Verfahren darf in Zukunft nur noch von
qualifizierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Das sieht
eine Verordnung vor, die das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat.
"Im Sinne der Patientensicherheit ist das die einzig richtige
Entscheidung. Hochleistungslaser sind kein Spielzeug. Sie gehören in
die Hände von Ärztinnen und Ärzten", kommentierte Prof. Dr. Frank
Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, den Beschluss.
Die ursprünglich in der Verordnung vorgesehene Möglichkeit, die
Entfernung von Tätowierungen mit Lasern an Nicht-Ärztinnen und -Ärzte
- also zum Beispiel Kosmetikerinnen - zu delegieren, wurde ersatzlos
gestrichen. Der Gesetzgeber folgte damit der Argumentation der
Ärzteschaft. Sie hatte in einer Stellungnahme darauf hingewiesen,
dass die Tattoo-Entfernung mit Lasern bei unsachgemäßer Ausführung
ein sehr hohes Gefährdungspotential für die Behandelten besitze und
insbesondere zu dauerhaften Schäden an Augen und Haut führen könne.
Deshalb dürfen Behandlungen mit Hochleistungslasern oder
vergleichbaren hochenergetischen Lichtsystemen nur durch hierfür
qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden.
Die Stellungnahme finden Sie unter: www.bundesaerztekammer.de/file
admin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Stellungnahmen/BAEK_SN_VO_Mod.
_Strahlenschutzrecht.pdf
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