Der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) begrüßt
den heutigen Beschluss des Bundesrats zur Versorgung mit
Hebammenhilfe. Der Bundesrat stimmte einer Stellungnahme zum
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz mit Maßnahmen für eine Verbesserung
der Arbeitssituation von Hebammen in Kliniken zu. Im weiteren
Gesetzgebungsverfahren sollen laut Bundesrat auch die Stellen und
Personalkosten von Hebammen in Kliniken geprüft und bei
Verbesserungen einbezogen werden. Hintergrund ist die angespannte
Situation in Deutschlands Kreißsälen. Bei steigenden Geburtenzahlen
hat aktuell fast jede zweite Klinik mit Geburtshilfe Probleme, offene
Hebammenstellen zu besetzen. Hebammen in Deutschland betreuen doppelt
bis dreifach so viele Frauen unter der Geburt wie in anderen
europäischen Ländern. Dies führt zu einer sehr hohen Arbeitsbelastung
und zu einem Rückzug von Hebammen aus der Geburtshilfe. Eine
schlechtere Versorgung für Mutter und Kind sind die Folge. Der
Hebammenverband hofft aufgrund dieser Situation, dass sich
Bundesregierung und Bundestag dem Antrag der Bundesländer nicht
verschließen und bittet um eine positive Abstimmung.
"In den Kreißsälen in Deutschland gibt es zu wenige Hebammen. Sie
arbeiten dort mittlerweile bis zur Erschöpfung", betont Ulrike
Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes e. V.
"Wir freuen uns, dass der Bundesrat Hilfe für die schlimme Situation
in der Geburtshilfe fordert." Eine nachhaltige Verbesserung ist
nötig: Es gibt zu wenige Planstellen für Hebammen in den Kreißsälen,
um eine angemessene Hebammenbetreuung während der Geburt
sicherzustellen. Zusätzlich können im Durchschnitt schon jetzt in
jedem Kreißsaal 1,6 Hebammen-Planstellen nicht besetzt werden.
Lediglich 20 Prozent der Hebammen arbeiten noch in Vollzeit. Die
flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit Geburtshilfe muss
dringend sichergestellt werden. Dazu müssen die Arbeitsbedingungen
von Hebammen sowie ihre Vergütung verbessert werden, um wieder
Anreize für eine Tätigkeit im Kreißsaal zu schaffen. In den Kliniken
sollte die Betreuung einer Frau während der Geburt durch eine Hebamme
Standard sein.
Der Bundesrat hat heute diese Anliegen aufgegriffen und betont,
dass der Bereich der Geburtshilfe bei einer Verbesserung von
Personalausstattung und Arbeitsbedingungen mit dem
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz nicht außer Acht gelassen werden darf.
Die Hebammenversorgung stehe vor den gleichen Problemen wie die
Pflege. Ein Anreiz für eine vermehrte Einstellung von Hebammen und
damit ein besserer Betreuungsschlüssel für die werdenden Mütter soll
erzielt werden. Damit werde die Versorgung mit Geburtshilfe
gesichert.
Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren um eine
Prüfung der Erweiterung des Gesetzesvorhabens auf Hebammenstellen und
Hebammenpersonalkosten.
Dies bezieht sich insbesondere auf:
- die vollständige Refinanzierung jeder zusätzlichen und jeder
aufgestockten Hebammenstelle im Kreißsaal;
- die Einbeziehung von angestellten Hebammen in die für die Pflege
vorgesehene vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen;
- die Übertragung auf den Hebammenbereich bei der für das Jahr
2020 vorgesehenen Bereinigung der DRG um die
Pflegepersonalkosten und die Einführung neuer Pflegebudgets, mit
denen den Krankenhäusern die tatsächlichen Kosten der Pflege
erstattet werden sollen;
- die Einbeziehung von Hebammen in den Auftrag an DKG und GKV-SV,
bis zum Jahr 2020 die Grundlagen für ein neues
Finanzierungskonzept und dessen Umsetzung zu erarbeiten.
Der DHV bittet die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sich
dieser Stellungnahme der Länder nicht zu verschließen und stellt
gerne seine Expertise für die Umsetzung eines neuen Konzepts ab 2020
zur Verfügung.
Pressekontakt:
Deutscher Hebammenverband e. V.
Pressestelle
Telefon: 030/3940 677 30
E-Mail: presse@hebammenverband.de
Original-Content von: Deutscher Hebammenverband e.V., übermittelt durch news aktuell