INTER-Kunden mit einer privaten
Krankheitskostenvollversicherung dürfen sich freuen: Die INTER
belohnt in diesem Jahr rund 42 800 Personen für ihr kostenbewusstes
Verhalten mit durchschnittlich 820 Euro. INTER-Versicherte, die keine
Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten erneut eine
Beitragsrückerstattung von bis zu sechs maßgeblichen
Monatsbeiträgen*. Insgesamt erstattet die INTER im September 2018
rund 35,1 Mio. Euro.
Die wesentliche Voraussetzung für die Beitragsrückerstattung ist,
dass im Behandlungsjahr 2017 keine Leistungen in Anspruch genommen
wurden. Zudem muss der Vertrag bis zum 1. Juli 2018 ungekündigt sein.
Immer zum Jahresbeginn werden alle INTER-Kunden mit einer privaten
Krankheitskostenvollversicherung genau über die Voraussetzungen sowie
die Höhe der zu erwartenden Beitragsrückerstattung informiert. So
entscheiden sie selbst, ob sie kleinere Beträge aus dem eigenen
Geldbeutel bezahlen oder einreichen. Die Beitragsrückerstattung ist
für die INTER ein wesentliches Qualitätsmerkmal ihrer
Krankheitskostenvollversicherung. Die Kunden profitieren so
unmittelbar von den guten Unternehmensergebnissen. Auch 2019 wird die
INTER wieder unter denselben Voraussetzungen eine
Beitragsrückerstattung in unveränderter Höhe zahlen.
*Der maßgebliche Monatsbeitrag errechnet sich aus dem ambulanten
und zahnmedizinischen Anteil des Monatsbeitrags (ohne gesetzlichen
Zuschlag) und beträgt in der Regel bei Kompakttarifen 2/3 des
gesamten Monatsbeitrags.
Pressekontakt:
Elisa Jendrusch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
(06 21) 427-1331
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