fit und munter - VSDM-Fristverlängerung geht in die richtige Richtung / Vorgesehene Regelung verletzt aber das Wettbewerbsprinzip

fit und munter

VSDM-Fristverlängerung geht in die richtige Richtung / Vorgesehene Regelung verletzt aber das Wettbewerbsprinzip


Wie von Zahnärzten und Ärzten vielfach gefordert,
soll bei der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) in den Praxen
die gesetzliche Frist für die Durchführung des
Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) verlängert werden. Das
Vorhaben wird im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals
(PpSG) auf den Weg gebracht. Dazu sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer,
stellv. Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung:

"Diese Fristverlängerung mindestens bis zum 30. Juni 2019 ist
unerlässlich und geht in die richtige Richtung. Eine Verlängerung um
ein Jahr bis zum 31. Dezember 2019 würde darüber hinaus den
ursprünglich mit dem e-Health-Gesetz intendierten realistischen
Ausstattungszeitraum wiederherstellen. Die Einsicht des Gesetzgebers
trägt offensichtlich auch dem Umstand Rechnung, dass wir mit
Honorarabschlägen für ein Versäumnis sanktioniert werden sollten, das
wir nicht zu verantworten haben. Nach wie vor stapeln sich bei den
wenigen zugelassenen Anbietern Bestellungen der Zahnärzte für
Konnektoren. Diese unbefriedigende Marktsituation haben nicht wir
verursacht und dafür wollen wir auch nicht zur Kasse gebeten werden!"
Ende September waren erst rund 10.000 von insgesamt 44.000
Zahnarztpraxen an die TI angeschlossen. Zum gleichen Zeitpunkt haben
Zahnärztinnen und Zahnärzte jedoch auch bereits mehr als 23.000
elektronische Praxisausweise bestellt, die für den Anschluss
erforderlich sind. "Da Ausweis und Konnektor häufig gleichzeitig
bestellt werden, ist das doch ein Indikator dafür, dass die
Zahnärzteschaft den Ausbau der TI offensiv voranbringen will und
nicht auf der Bremse steht", betonte Pochhammer.

"Die Absicht des Gesetzgebers, von der Kürzung der Vergütung bis
zum 30. Juni 2019 nur dann abzusehen, wenn die Praxis bereits vor dem
1. Januar 2019 die Anschaffung der Ausstattung vertraglich vereinbart
hat, sehen wir jedoch kritisch. Zum einen würde den derzeit
zugelassenen Anbietern ein gesetzlich geschaffener Marktvorteil
entstehen, da die Praxen sich mangels weiterer zertifizierter
Ausstattungspakete zwangsläufig für einen der beiden zugelassenen
Anbieter entscheiden müssten. Anbieter, die erst zum Ende des Jahrs
oder 2019 zugelassen werden, würden vom Markt ausgeschlossen. Das ist
mit dem Wettbewerbsprinzip unvereinbar. Zum andern entsteht durch den
geforderten Nachweis der Bestellung bei den Kassenzahnärztlichen
Vereinigungen ein inakzeptabler bürokratischer Zusatzaufwand."

Für den Fall, dass die Hersteller trotz Vertrag nicht liefern,
haben die Zahnärzte darüber hinaus trotzdem zum 30. Juni 2019 mit
Sanktionen zu rechnen. "Das volle Risiko trägt also die Praxis,
obwohl sie sich rechtzeitig vertraglich verpflichtet hat. Für ein
solches Szenario müssen die Sanktionen ausgesetzt werden", forderte
Pochhammer. Auch drohe den Praxen eine Finanzierungslücke, da sich
die Höhe der Erstausstattungspauschale nach dem Zeitpunkt der
Inbetriebnahme und nicht nach dem Bestelldatum richte. "Die KZBV
appelliert an den Gesetzgeber, rechtlich unmissverständlich
klarzustellen, dass die Kassen dann in jedem Fall die Kosten
erstatten, die bei Vertragsabschluss entstehen."

Hintergrund: Die Telematikinfrastruktur

Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und weitere
Akteure des Gesundheitswesens sollen künftig schneller und einfacher
miteinander kommunizieren sowie medizinisch relevante Daten sicher
austauschen können. Das dafür notwendige digitale Kommunikationsnetz
ist die TI. Für den Zugriff werden zertifizierte Komponenten und
Dienste benötigt: Ein elektronischer Praxisausweis, ein
Kartenterminal sowie ein Konnektor und ein so genannter
VPN-Zugangsdienst, über den die gesicherte Verbindung zur TI
hergestellt wird.

Weiterführende Informationen

Gemeinsam mit der KZV Sachsen hat die KZBV ein Video zur Anbindung
an die TI veröffentlicht. Weitere Informationen stellt die KZBV in
ihrer Praxisinformation "Anbindung an die Telematikinfrastruktur" und
auf ihrer Website zur Verfügung.



Pressekontakt:
Kai Fortelka
Tel. 030 28 01 79 27
E-Mail: presse@kzbv.de

Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell
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