Stehen im Bonusheft regelmäßige jährliche Vorsorgeuntersuchungen über die letzten fünf Jahre, steigt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zu Zahnersatz um 20 Prozent. Hat der Patient über die letzten zehn Jahre stetig einmal im Jahr eine Zahnarztpraxis zur Kontrolle besucht, erhöht sich der Festzuschuss um 30 Prozent. Gesetzlich Versicherte erhalten das Bonusheft bei Ihrem Zahnarzt. Sie müssen jedoch selber darauf achten, den Stempel für die Kontrolltermine eintragen zu lassen.
?Ein lückenlos geführtes Bonusheft senkt im Fall der Fälle, wenn Zahnersatz notwendig ist, die Kosten für den Patienten?, erklärt Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente. ?Wem für dieses Jahr noch ein Stempel fehlt, sollte schnell einen Kontrolltermin bei seinem Zahnarzt vereinbaren.?
Bonus für Zahnersatz auch nachträglich sichern
Ist das Bonusheft einmal verloren gegangen oder wird es erst später ausgestellt, können die Mitarbeiter der Zahnarztpraxis die Stempel für die bereits wahrgenommenen Kontrolltermine auch nachtragen. Jeder Zahnarzt bewahrt Befunde und Behandlungen über zehn Jahre auf. So kann er das Heft mit den entsprechenden Nachweisen ausfüllen. Wichtig: Auch bei einem Wechsel des Zahnarztes behält das Bonusheft seine Gültigkeit. Alte Bonushefte daher nicht wegschmeißen!