"Die Bedeutung des irreversiblen
Hirnfunktionsausfalls (IHA) als sicheres Todeszeichen ist
naturwissenschaftlich begründet." So lautet die Kernaussage einer
wissenschaftlichen Übersichtsarbeit, die in dieser Woche im Deutschen
Ärzteblatt erscheint und die im Auftrag des Vorstandes der
Bundesärztekammer (BÄK) von einer Expertengruppe des
Wissenschaftlichen Beirates der BÄK erstellt wurde. Die Autoren
beantworten wichtige Fragen zu dem umgangssprachlich als "Hirntod"
bezeichneten IHA und stellen dessen
medizinisch-naturwissenschaftliche Bedeutung als sicheres
Todeszeichen fest.
In Deutschland hat der Gesetzgeber der BÄK die Aufgabe übertragen,
den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft für die
Regeln zur Feststellung des IHA in Richtlinien festzustellen. Die
Richtlinie wurde zuletzt im Jahr 2015 auf Empfehlung eines
Arbeitskreises des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK mit Genehmigung
des Bundesgesundheitsministeriums fortgeschrieben. "Diesen
gesetzlichen Auftrag zur Richtlinienerstellung verstehen wir auch als
Verpflichtung, über die Bedeutung und die Sicherheit dieses
diagnostischen Verfahrens sowie über die Folgen des irreversiblen
Hirnfunktionsausfalls für die Betroffenen aufzuklären", sagte der
Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery.
Die zweifelsfreie Feststellung des IHA sei nicht nur zwingende
Voraussetzung für eine mögliche Organ- oder Gewebespende, sondern
auch unabhängig davon für die gesamte Intensivmedizin unverzichtbar.
"Die richtlinienkonforme Diagnose des IHA ist sicher. Es ist kein
Fall bekannt, bei dem trotz korrekter Anwendung der BÄK-Richtlinie
die Feststellung des IHA unzutreffend gewesen wäre", fasste der
Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats, Prof. Dr. Peter C.
Scriba, ein wichtiges Ergebnis der von einem Arbeitskreis unter der
Federführung von Prof. Dr. Stephan Brandt,
Charité-Universitätsmedizin Berlin, erstellten Expertise zusammen.
Darin erläutern die Autoren, dass sich alle
Zustände nur verminderter und alle Zustände nur vorübergehend
fehlender Hirnfunktion durch richtliniengemäßes diagnostisches
Vorgehen eindeutig vom IHA unterscheiden lassen. Die bei allen
Menschen gleichen biologischen Gegebenheiten bedingten die Bedeutung
des IHA als sicheres Todeszeichen. "Mit dem IHA fehlen die mit dem
Gehirn verbundenen Regelungskreise sowie die körperliche Grundlage
für das Bewusstsein und die Personalität; sowohl die Spontanität der
anderen Organfunktionen als auch deren Integration zur Einheit des
Menschen als Lebewesen ist unmöglich geworden", heißt es in der
Übersichtsarbeit. Um den Text auch einer internationalen Leserschaft
zugänglich zu machen, wird er als deutschsprachiger sowie
anschließend als englischsprachiger wissenschaftlicher Fachartikel
publiziert. Die Veröffentlichung wird durch eine Erklärung der
Bundesärztekammer zur Bedeutung des IHA als sicheres Todeszeichen im
Deutschen Ärzteblatt begleitet.
Übersichtsarbeit zur Bedeutung des irreversiblen
Hirnfunktionsausfalls als sicheres Todeszeichen https://www.bundesaer
ztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/RL/Hirnfunkti
onsausfall_Artikel.pdf
Erklärung der Bundesärztekammer zur Bedeutung des irreversiblen
Hirnfunktionsausfalls als sicheres Todeszeichen https://www.bundesaer
ztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/RL/Hirnfunkti
onsausfall_Bek.pdf
Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur
Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die
Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren
Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des
Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Vierte Fortschreibung https://w
ww.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/irrev.Hirnfu
nktionsausfall.pdf
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