"Mein Wille zählt" war das Thema des Vortrags in der Seniorentagesstätte Bethanien am Mittwoch den 24. Februar. Andrea Diegel, Leiterin der Seniorentagesstätte, begrüßte rund 50 Zuhörer im vollbesetzten John-Wesley-Saal und übergab dann an Rechtsanwalt und Notar Peter Pietsch, der seinen Schwerpunkt des Vortrages auf die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht legte. Letztere gewährleistet, dass im Falle einer späteren Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit der eigene Wille umgesetzt wird. Mit der Patientenverfügung werden Arzt und Pflegepersonal angewiesen, Behandlungen nach den Vorstellungen des Patienten vorzunehmen oder zu unterlassen. Durch die Vorsorgevollmacht kann die persönlich bevollmächtigte Person im Notfall im Namen des Patienten entscheiden. Denn der Ehegatte oder die Kinder sind dazu nicht einfach befugt! Gibt es keine solche Vollmacht, bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer.
Herr Pietsch führte weiter aus, dass es sinnvoll ist, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht miteinander zu verbinden, insbesondere weil durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden kann.
Die Vorteile einer Vorsorgevollmacht sind neben der sofortigen Handlungsfähigkeit des Bevollmächtigen, auch über den Tod hinaus auch die Regelung des Nachlasses vor bzw. ohne Erbscheinerteilung und der weitestgehende Wegfall der Erforderlichkeit gerichtlicher Genehmigungen.
Nach den vielen Informationen nutzten die Zuhörer die Möglichkeit Fragen zu stellen. "Wem sollte ich eine Vollmacht erteilen?", "Wann macht es Sinn, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen?", "Muss ich die Patientenverfügung notariell beurkunden?" waren nur einige der Fragen die gestellt wurden und die Herr Pietsch ausführlich beantwortete.
Nächster Vortrag:
Mittwoch den 17.März 2010
17.30 bis 19.00 Uhr
"Auffälliges Verhalten von Menschen mit Demenz"
Eintritt: 2,50 Euro/ ermäßigt
Seniorentagesstätte Bethanien
Paulsenstraße 5-6
12163 Berlin
Anmeldung: 030 89 79 12 38
www.bethanien-diakonie.de