Dualer Ansatz bei der Organspende
Die Zahl der Organspender in Deutschland ist im ersten Halbjahr
2018 deutlich gestiegen. Wie die Deutsche Stiftung für
Organtransplantation (DSO) berichtete, konnten 484 Spendern Organe
entnommen werden. Das sind 18 Prozent mehr als im 1. Halbjahr 2017.
"Diese Entwicklung ist erfreulich, darf aber nicht darüber
hinwegtäuschen, dass in Deutschland mehr als 10.000 Menschen auf ein
neues Organ warten", meinte Dr. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der
Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), im Vorfeld des 77. Bayerischen
Ärztetages in Nürnberg. Außerdem sei im 1. Halbjahr 2018 in Bayern
die Zahl der postmortalen Organspender von 69 auf 65 leicht
zurückgegangen. "Ich plädiere deshalb für einen dualen Ansatz bei der
Organspende: Diskussion über die Einführung der Widerspruchslösung
und strukturelle Verbesserungen bei der
Transplantationsorganisation", bekräftigte der Vizepräsident. Aktuell
wurde eine breite gesellschaftliche Debatte über die
Widerspruchslösung, wie sie zum Beispiel in Spanien und Österreich
praktiziert werde, angestoßen. "Die Frage der Organspende muss jeder
für sich selbst entscheiden. Da aber rund 80 Prozent der Bevölkerung
einer Organspende positiv gegenüberstehen, sich aber nur 35 Prozent
die Arbeit machen, einen Organspendeausweis auszufüllen, unterstütze
ich die Idee einer Widerspruchslösung", erklärte Rechl. Die
Widerspruchslösung alleine sei aber zu wenig, deshalb müssten
flankierende Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehörten zum Beispiel
verbindliche Freistellungsregeln und mehr Einfluss für die
Transplantationsbeauftragten. Auch die Vergütung der Organentnahme
müsse neu justiert werden.
Digitalisierung: Standards und Datenschutz
Die Digitalisierung mache auch vor dem Gesundheitswesen keinen
Halt, ganz im Gegenteil: Immer wieder stehe ein "smarter Patient" in
der Praxis und hätte gerne Informationen zur Sinnhaftigkeit von
Gesundheits-Apps, würde gerne online mit dem Arzt kommunizieren oder
möchte seine digitale Patientenakte. Erst im September wurde die neue
App "Vivy", die einige Patientendaten elektronisch bündelt, der
Öffentlichkeit vorgestellt. "Der Datenschutz ist im Gesundheitswesen
eine große Herausforderung und darf nicht der Bequemlichkeit geopfert
werden", forderte Rechl. Datenschutz dürfe aber auch kein
K.O.-Argument sein, um die digitale Weiterentwicklung zu blockieren.
Neben der Datensicherheit seien vor allem technische Standards eine
wichtige Voraussetzung für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und
den Datenaustausch. Hier seien Politik und Industrie gefordert
Standards zu setzen, damit finanzierbare Lösungen implementiert
werden können. "Wenn es einen technischen Standard gibt, der
Datenschutz gewährleistet und die Finanzierung geklärt ist, sind auch
wir Ärzte bereit, unseren Teil zum sinnvollen Einsatz der
Digitalisierung im Gesundheitswesen beizutragen", bekräftigte Rechl.
Qualitätsstandards in der Gutachterstelle
Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen
Landesärztekammer (BLÄK) hat im Berichtszeitraum 2017/18 1.050
Verfahren abgeschlossen. Durchschnittlich dauerte ein
Gutachterverfahren 76 Wochen. "Wir legen hohe Qualitätsstandards an
die Verfahren der Gutachterstelle. Im Verlauf eines solchen
standardisierten Verfahrens erhalten die Beteiligten an mehreren
Stellen die Möglichkeit zur Stellungnahme, das sogenannte ''Rechtliche
Gehör''", erklärte Rechl. Dadurch ergäben sich immer wieder
Leerlaufzeiten und die Bearbeitungszeiten verlängerten sich. Auch die
Begutachtung selbst, die in der Regel durch klinisch tätige Fachärzte
des betroffenen Fachgebiets vorgenommen werde, benötige oft mehrere
Monate Bearbeitungszeit. "Wir binden in jedem Verfahren die
Beteiligten intensiv mit ein, deshalb werden die Entscheidungen der
Gutachterkommission häufig akzeptiert", erläuterte Rechl. Das koste
zwar etwas Zeit, liefere aber mehr Verständnis mit dem Ergebnis. Bei
28 Prozent der abgeschlossenen Verfahren wurde ein Behandlungsfehler
festgestellt. In den vergangenen zehn Jahren lag die Fehlerquote in
Bayern zwischen 25 und 33 Prozent. Die bundesweite Quote für das Jahr
2017 lag bei 24,4 Prozent. Bei weiteren 5,9 Prozent wurde ein
Behandlungsfehler festgestellt, die Kausalität wurde aber verneint.
Seit über 40 Jahren sichere die BLÄK mit ihrer Gutachterstelle, dass
Patientinnen und Patienten bei einem vermuteten Schadensfall nicht
allein gelassen werden.
Medizinische Fachangestellte (MFA)
Um sich künftig ganz auf die Fortbildung der MFA konzentrieren zu
können, hat der Verein zur Förderung der Aus- und Fortbildung in den
medizinischen Berufen e. V. - Walner-Schulen - die Berufsfachschule
für Notfallsanitäter an das MKT-Institut für Notfallmedizin- und
Katastrophenschutzausbildung in Bayern gGmbH verkauft. "Die BLÄK und
die Walner-Schulen konzentrieren sich in Zukunft noch mehr auf
attraktive Fortbildungen für MFA", erklärte Rechl.
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