fit und munter - "Demütigendes Frauenbild": Ärztin Kristina Hänel kämpft weiter gegen Paragraf 219a / stern-Interview

fit und munter

"Demütigendes Frauenbild": Ärztin Kristina Hänel kämpft weiter gegen Paragraf 219a / stern-Interview


Seit einem Jahr kämpft die Allgemeinärztin
Kristina Hänel gegen ein Gerichtsurteil, das am 22. Dezember 2017 vom
Amtsgericht Gießen gegen sie ausgesprochen wurde. Ihr Vergehen: Auf
der Internetseite ihrer Praxis findet sich unter dem Stichwort
"Frauengesundheit" auch der Hinweis "Schwangerschaftsabbruch". Das
sei "Werbung" lautete das Urteil. Nach Paragraf 219a des
Strafgesetzbuches ist es Ärzten verboten, Abbrüche öffentlich
anzubieten.

Vor wenigen Wochen wurde der Schuldspruch gegen Hänel in höherer
Instanz bestätigt. Aber sie will weiterkämpfen. Das Gesetz müsse
abgeschafft oder geändert werden, sagte sie gegenüber dem stern.
Angezeigt wurde Hänel von radikalen Abtreibungsgegnern, und diese, so
Hänel, würden sich andernfalls auch in Zukunft wieder auf den
Paragrafen berufen. "Frauen dürfen sich in Deutschland dazu
entscheiden, die Schwangerschaft abzubrechen. Das haben wir Ärzte
nicht erfunden, das ist in Paragraf 218 StGB so geregelt", so Hänel.
"Und wenn eine Frau so entscheidet, muss sie sichere medizinische
Versorgung und Informationen finden."

Ärzte, die Abbrüche durchführen, dürfen diese Informationen aber
nicht mitteilen, da eine Abtreibung nicht als normale medizinische
Behandlung verharmlost werden soll. Für Kristina Hänel, die seit 30
Jahren als Ärztin arbeitet, geht diese Sichtweise an der Realität der
Frauen vorbei. "Frauen geraten in diese Lage. Und es steckt
eigentlich immer eine Notsituation dahinter. Keine hat das gewollt,
aber es gibt dann eben auch keine andere Lösung, der Entschluss steht
fest und die Frauen brauchen Unterstützung." Zwar gibt es in ganz
Deutschland Beratungsstellen, aber in manchen Gebieten sei es für
ungewollt Schwangere dennoch schwierig, die Adresse eines Arztes zu
finden. Und da die durchführenden Ärzte die Behandlung nicht
ankündigen dürfen, bleibe den Frauen nichts anderes übrig, als
herumzutelefonieren.

Das Gesetz solle dazu dienen, Frauen vor sich selbst zu schützen,
da man offenbar davon ausgehe, dass Schwangere durch ihre hormonelle
Situation nicht in der Lage seien, frei zu entscheiden, so Hänel.
"Das ist ein demütigendes Frauenbild."

Diese Vorabmeldung ist nur mit der Quellenangabe stern zur
Veröffentlichung frei.



Pressekontakt:

Sabine Grüngreiff, Gruner + Jahr Unternehmenskommunikation,
Telefon 040 - 3703 2468, gruengreiff.sabine@guj.de

Original-Content von: Gruner+Jahr, STERN, übermittelt durch news aktuell
Login
Einstellungen

Druckbare Version

Artikel Bewertung
Ergebnis: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und bewerten diesen Artikel
Excellent
Sehr gut
Gut
Okay
Schlecht

Verwandte Links
Linkempfehlung

Diesen Artikel weiter empfehlen: