Anlässlich des diesjährigen Deutschen
Zahnärztetages in Frankfurt am Main hat sich die
Vertragszahnärzteschaft zu zentralen Themen und Sachfragen des
Gesundheitswesens klar positioniert.
Die Mitglieder der 5. Vertreterversammlung (VV) der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) als oberstes
Beschlussorgan der 54.000 Vertragszahnärzte in Deutschland sehen die
flächendeckende, wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung
ebenso wie die freie Zahnarztwahl und die freiberufliche
Berufsausübung der Zahnärzteschaft durch versorgungsfremde
Kapitalinvestoren akut gefährdet.
Zahnmedizinische Versorgungszentren (Z-MVZ) in der Hand von
versorgungsfremden Investoren:
Die Delegierten fordern den Gesetzgeber auf, dem mit dem
ungebremsten Eintritt von versorgungsfremden Investoren in den
Dentalmarkt eingeleiteten Systemumbau des Gesundheitswesens
konsequent und wirkungsvoll zu begegnen.
Dazu müsse unter anderem die Gründungsberechtigung von
Krankenhäusern für reine Zahnarzt-MVZ auf räumlich-regionale sowie
medizinisch-fachliche Bezüge beschränkt werden.
Dem Wunsch der jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte entsprechend,
die zunehmend oft in größeren Praxisformen und auch längere Zeit in
einem Anstellungsverhältnis tätig sein wollen, wollen die Delegierten
mit einer Öffnung der Anstellungsgrenzen in den Praxen begegnen.
Damit sollen auch bestehende Wettbewerbsvorteile gegenüber reinen
Zahnarzt-MVZ und Zahnarztketten angeglichen werden, die anders als
die bewährten Praxisformen heute schon beliebig viele angestellte
Zahnärzte beschäftigen dürfen.
Auch soll den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) über das
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die Option eingeräumt
werden, Sicherstellungszuschläge zu zahlen, Strukturfonds
einzurichten und Eigeneinrichtungen zu betreiben, um drohender
Unterversorgung vor allem in ländlichen und strukturschwachen
Gebieten der Bundesrepublik wirkungsvoll zu begegnen.
Hintergrund: Die Vertreterversammlung der KZBV
Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan
der KZBV und zugleich oberstes Entscheidungsgremium der
Vertragszahnärzteschaft in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2005
besteht die VV aus 60 Mitgliedern. Gesetzlich vorgeschriebene
Mitglieder sind die oder der Vorsitzende jeder KZV und einer ihrer
oder seiner Stellvertreter. Eine schematische Abbildung zu den
Aufgaben und der Zusammensetzung der Vertreterversammlung kann auf
der Website der KZBV abgerufen werden. Sämtliche Beschlüsse der 5.
Vertreterversammlung stehen in Kürze ebenfalls auf der Website der
KZBV unter www.kzbv.de zur Verfügung
Pressekontakt:
Kai Fortelka
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