Eine vollständige hochschulische Ausbildung für die im Bereich der
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie tätigen Berufsgruppen fordert der
Arbeitskreis Berufsgesetz. Anlässlich eines heute stattfindenden
Gesprächs mit Gesundheitspolitikern des Deutschen Bundestages sowie
mit Mitarbeitern des Bundesgesundheitsministeriums weist er darauf
hin, dass eine wissenschaftliche Ausbildung für die zukunftsfähige
Versorgung der Patienten unabdingbar ist. Sie lasse sich innerhalb
von zehn Jahren realisieren und könne dazu beitragen, den
Fachkräftebedarf langfristig zu sichern.
"Wir fordern, dass das Gesetz über den Beruf des Logopäden
abgelöst wird durch eine primärqualifizierende hochschulische
Regelausbildung mit Geltung für alle im Bereich Stimm-, Sprech- und
Sprachtherapie tätigen Berufsgruppen", so die Sprecherin des
Arbeitskreises Berufsgesetz, Dietlinde Schrey-Dern. Schon seit 1905
gebe es hochschulische Ausbildungen in verschiedenen Bereichen der
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, eine Tatsache, die der
Gesetzgeber 1980 bei der Verabschiedung des Gesetzes über den Beruf
des Logopäden ignoriert habe. "Das berufsqualifizierende
Hochschulstudium ist in Europa Standard der Ausbildung, Deutschland
ist hier Schlusslicht, was sich nachteilig auf die dringend benötigte
Therapie- und Versorgungsforschung auswirkt", so Schrey-Dern.
Sowohl der Gesetzgeber als auch die Krankenkassen fordern eine auf
wissenschaftliche Belege gestützte (evidenzbasierte) Versorgung der
Patienten. Dieser Anspruch kann nur auf der Grundlage einer
hochschulischen Ausbildung eingelöst werden, wie auch der
Bundesverband Deutscher Schulen für Logopädie (BDSL) betont. "Unser
Verband unterstützt das Regelstudium Logopädie. Das mittlerweile
erforderliche Ausbildungsziel einer wissenschaftlich orientierten
Therapie kann im Rahmen der Berufsqualifizierung an Schulen nicht
hinreichend gewährleistet werden", so die BDSL-Vorsitzende Vera
Wanetschka.
Laut Prof. Dr. Hilke Hansen, Vorstandsmitglied des
Hochschulverbundes Gesundheitsfachberufe (HVG), sind die
Voraussetzungen für eine vollständig hochschulische Ausbildung sehr
gut. Eine aktuelle Erhebung zeige, dass die Abiturquote bei den
Schülerinnen und Schülern logopädischer Berufsfachschulen bei 90
Prozent liegt und 73 Prozent aller Lehrenden an den Berufsfachschulen
über eine akademische Qualifikation verfügen. Derzeit existieren
bereits 38 Studiengänge, die neben der Erstausbildung
Weiterqualifikationen für Berufsangehörige anbieten. "Der Übergang
von der Berufsfachschule zur Hochschule ist in zehn Jahren
realistisch umsetzbar", so Hansen.
Der Arbeitskreis weist zudem darauf hin, dass die Bundesagentur
für Arbeit (BA) im Bereich der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
einen Fachkräftemangel festgestellt hat. Aus einer aktuellen Studie
(Hammer 2017) geht hervor, dass ein wichtiger Grund hierfür die
mangelnde berufliche Perspektive in diesen Therapieberufen ist. "Eine
hochschulische Ausbildung könnte langfristig dazu beitragen, die
Attraktivität des Berufes zu steigern und den Fachkräftebedarf in der
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sicherzustellen. Davon sind alle
Berufsverbände überzeugt", so Schrey-Dern.
Dem Arbeitskreis Berufsgesetz gehören Vertreter folgender Verbände
an:
- Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl)
- Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und
Logopädie e.V. (dbs)
- Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
e.V. (dba)
- LOGO Deutschland e.V.
- Bundesverband Deutscher Schulen für Logopädie e.V. (BDSL)
- Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe e.V. (HVG)
- dbl-Bundesstudierendenvertretung (BSV)
- dbs-Dozentenkonferenz sowie
- Experten von Modellstudiengängen
Pressekontakt:
V.i.S.d.P.: Arbeitskreis Berufsgesetz, c/o Deutscher Bundesverband
für Logopädie e.V., Augustinusstrasse 11a, 50226 Frechen, Tel.:
02234/37953-0, E-Mail: bildung@dbl-ev.de. Weitere Informationen:
Dietlinde Schrey-Dern, E-Mail: schrey@dbl-ev.de.
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