Tipps für den Alltag
Menschen wollen selbstbestimmt leben. Dazu gehört auch die
Entscheidung, wie man behandelt werden will, wenn man durch Unfall
oder Krankheit dazu nicht mehr in der Lage ist. Mit einer
Patientenverfügung lässt sich der Ernstfall planen. Wie eine
rechtlich bindende Patientenverfügung aussehen sollte, hat der BGH
(AZ XII ZB 61/16) klar definiert.
Nach Ansicht des XII. Zivilsenats ist sie nur dann bindend, "wenn
ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung
oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar
bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können". Als "von
vorneherein nicht ausreichend" bezeichneten die Richter "allgemeine
Anweisungen, wie die Aufforderung ein würdevolles Sterben zu
ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu
erwarten ist". Gleichzeitig verdeutlichten sie, dass "die
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Patientenverfügung aber auch
nicht überspannt" werden dürften. "Vorausgesetzt werden kann nur,
dass der Betroffene umschreibend festlegt, was er in einer bestimmten
Lebens- und Behandlungssituation will und was nicht."
Konkretisieren lässt sich die eigene Vorstellung beispielsweise
durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen, spezieller
Krankheiten oder Behandlungssituationen.
Eine Patientenverfügung hat im Ernstfall also nur Bestand, wenn
sich darin verlässlich der Wille des Betroffenen ablesen lässt.
Einige Rechtsschutzversicherungen, wie beispielsweise die HUK-COBURG,
bieten Kunden die Möglichkeit, sich kompetenten Rat einzuholen. Um
die Mitversicherung des Themas abzuklären, wenden sich Kunden im
Vorfeld am besten an ihren Versicherer.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: (09561) 96-22604
Mail: Karin.Benning@huk-coburg.de
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