Die Deutsche Stiftung
Organtransplantation (DSO) sieht die Reformen der Organspende auf
einem guten Weg. Auf ihrem Jahreskongress in Frankfurt lobt die DSO
den neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dazu erklärt der
Medizinische Vorstand, Dr. med. Axel Rahmel: "Die Maßnahmen setzen
genau da an, wo Schwachstellen in der Organisation und Zusammenarbeit
mit den Entnahmekrankenhäusern bestehen. Sie stärken die Rolle der
Transplantationsbeauftragten und sind Ausdruck der Verbindlichkeit
und Wertschätzung für die Organspende in Deutschland." Der
Kaufmännische DSO-Vorstand, Thomas Biet, sieht die aufwandsgerechte
Vergütung der Krankenhäuser als einen wichtigen Schritt.
"Es darf nicht sein, dass Kliniken aus ihrem Engagement für die
Organspende finanzielle Nachteile entstehen." Bereits vor einem Jahr
hatte die DSO dringend Maßnahmen zur Förderung der Organspende und
die gemeinsame Entwicklung eines Initiativplans gefordert.
Der Gesetzentwurf enthält verschiedene Elemente, um die
Zusammenarbeit der Entnahmekrankenhäuser mit der DSO weiter zu
fördern. Dies gilt als wichtiger Faktor, um den Prozess der
Organspende in den Kliniken zu verbessern. Bereits bestehende
Unterstützungsangebote der DSO für Krankenhäuser und
Transplantationsbeauftragte werden durch das neue Gesetz verbindlich
gestaltet. Dazu gehören die folgenden Maßnahmen:
- In jedem Entnahmekrankenhaus soll mindestens ein
Transplantationsbeauftragter benannt sein, der Arzt und für die
Aufgabe fachlich qualifiziert ist. Dessen Rechte und Pflichten sind
im Gesetz klar definiert. Weitere Transplantationsbeauftragte können
in der Intensivpflege erfahrene Pflegefachpersonen sein. Bundesweit
bietet die DSO entsprechende Fortbildungen für Ärzte und Pflegende
an, um die erforderlichen Kenntnisse für diese anspruchsvollen
Tätigkeiten zu vermitteln.
- Die Entnahmekrankenhäuser sollen verpflichtet werden, alle
Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung zu erfassen und
anonymisiert an die DSO zu übermitteln. Die DSO wertet die Daten aus
und versendet die Ergebnisse an die nach Landesrecht zuständigen
Stellen. Dadurch entsteht ein flächendeckendes Berichtssystem
darüber, ob Entnahmekrankenhäuser die Möglichkeiten zur Organspende
erkennen und ausschöpfen. Die Ergebnisse werden durch die DSO
veröffentlicht. Bereits heute bietet die Koordinierungsstelle das
kostenlose Software-Tool DSO Transplantcheck für Excel an. Es
unterstützt die krankenhausindividuelle, zurückliegende Analyse des
Organspende-Potenzials.
- Die Angehörigenbetreuung der DSO soll gesetzlich verankert
werden. Dazu gehört beispielsweise auch eine klare Regelung zum
Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen dem Organempfänger
und den nächsten Angehörigen des Organspenders. "Die Weiterleitung
dieser Briefe ist für viele Betroffene emotional sehr bedeutsam und
für uns eine Herzensangelegenheit", erklärt DSO-Vorstand Thomas Biet.
Initiativplan Organspende
Die DSO übernimmt federführend die Erarbeitung des
Gemeinschaftlichen Initiativplans Organspende. "Ziel des
Initiativplans ist, die gesetzgeberischen Maßnahmen zu begleiten und
durch weitere Instrumente in der praktischen Umsetzung zu ergänzen",
betont DSO-Vorstand Rahmel. Drei Handlungsfelder wurden gemeinsam mit
den eingeladenen Institutionen und Partnern* im ersten Schritt
definiert:
- Prozesse vor Feststellung des irreversiblen
Hirnfunktionsausfalls / Behandlungsstrategie am Lebensende
- Prozesse nach Feststellung des irreversiblen
Hirnfunktionsausfalls / Spendermeldung und -charakterisierung
-Stärkere gesellschaftliche Verankerung des Themas Organspende /
Öffentlichkeitsarbeit
Jetzt sollen zeitnah Maßnahmen entwickelt werden.
Diskussion um Widerspruchslösung braucht Zeit
Losgelöst vom vorliegenden Gesetzentwurf und dem Initiativplan
setzt sich die Diskussion um die Widerspruchslösung fort. Diese
Trennung der Maßnahmen ist aus Sicht der DSO zielführend für eine
unabhängige und zügige Umsetzung des von Bundesgesundheitsminister
Jens Spahn initiierten Gesetzentwurfs zur Strukturverbesserung. Für
ein getrenntes Verfahren plädiert auch der stellvertretende
Vorsitzende des DSO-Stiftungsrats, Prof. Dr. jur. Hans Lilie:
"Zunächst müssen die Hausaufgaben gemacht und die Strukturen an den
Kliniken optimiert werden", mahnt er. Hier sei man mit dem
Gesetzentwurf auf einem guten Weg. Unabhängig davon könne man
diskutieren, ob die Widerspruchslösung das richtige Modell für
Deutschland sei. Auch DSO-Vorstand Rahmel ist überzeugt: "Mit dem
Gesetz erreichen wir in absehbarer Zeit einen nachhaltig verbesserten
Rahmen für die Organspende. Dieser kann ebenso zur Entwicklung einer
Kultur der Organspende beitragen, in der das Denken an die
Organspende am Lebensende zur Selbstverständlichkeit wird. Eine von
Politik und Gesellschaft getragene Widerspruchslösung könnte diesen
Kulturwandel sicher fördern." Als positives Beispiel nennt Rahmel die
zukünftige Widerspruchslösung in den Niederlanden. Dort wird jeder
Bürger wiederholt nach seiner Entscheidung zur Organspende gefragt.
Die Entscheidung wird dann in einem Register gespeichert. Erfolgt
keine Rückmeldung, wird im Register hinterlegt, dass einer
Organspende nicht widersprochen wurde. Die Eintragung lässt sich
jederzeit online ändern. Der Vorteil dieser Form der
Widerspruchslösung ist, dass sie die Autonomie des Einzelnen beachtet
und den Prozess der persönlichen Entscheidung fördert. "Das ist
Voraussetzung dafür, den Willen der Menschen umzusetzen, über ihren
eigenen Tod hinaus schwerkranken Patienten mit einer Organspende zu
helfen", erläutert der Mediziner.
Organspende rettet Leben, zum Beispiel das der 25-jährigen Chantal
Bausch. Im Alter von 12 Jahren bekam sie ein Spenderherz. Heute ist
sie erfolgreiche Sportlerin, nimmt regelmäßig an den Meisterschaften
für Transplantierte teil und spielt aktuell Hockey in der 1.
Bundesliga. Allein sieben Goldmedaillen hat sie sich in diesem Jahr
in den verschiedensten Disziplinen erkämpft. Und sie tut das auch für
die Organspende: "Wenn ich dazu beitragen kann, dass nur ein Mensch
mehr durch eine Organspende gerettet werden kann, dann hat es sich
schon gelohnt."
* Zu dem Auftakttreffen am 30. Oktober 2018 in Berlin waren
folgende Institutionen eingeladen: Bundesärztekammer (BÄK), Deutsche
Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV Spitzenverband, Verband der
privaten Krankenversicherungen (PKV e.V.),
Gesundheitsministerkonferenz 2018 - Ministerium für Arbeit, Soziales
des Landes NRW, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA),
Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG), Deutsche
Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.
(DIVI), Deutscher Pflegerat, Bundesverband der Organtransplantierten
e.V. (BDO), Verband Lebertransplantierte Deutschland e.V.,
Bundesverband Niere e.V., Netzwerk Spenderfamilien für Angehörige und
Freunde von Organspendern, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Campus Kiel Transplantationszentrum, St. Bernhard-Hospital
Kamp-Lintfort GmbH, Transplantationszentrum, Kliniken für
Anästhesiologie und Intensivmedizin, Transplantationszentrum,
Stiftung ÜBER LEBEN - Initiative Organspende, Deutsche Stiftung
Organtransplantation (DSO)
Pressekontakt:
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Birgit Blome, Bereichsleiterin Kommunikation
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