Jährige Hannes S. aus Zeitz (Sachsen-Anhalt) musste auf dem Zahnarztstuhl sterben, weil er den Mund nicht aufmachen wollte. Der behandelnde Zahnarzt veranlasste eine Vollnarkose und holte den Anästhesisten Roland R. (52). Mit einem völlig veralterten Narkosegerät aus DDR-Bestand sollte Hannes S. "leicht einschlafen", doch der kleine, blonde Junge erwachte nicht mehr aus der Vollnarkose.
Der kleine Hannes war kerngesund, es stand auch keine Zahnbehandlung an. Dennoch ordnete der Zahnarzt Roland R. eine Vollnarkose an, um den Jungen untersuchen zu können. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Der Todes-Arzt praktiziert indes weiter: "Ich darf weiter behandeln, ich gehe weiter meiner Arbeit nach." sagte Roland R. gegenüber der Bildzeitung und auch die Zeitzer Zahnarztpraxis von Dr. Hennig A., in der der kleine Junge behandelt wurde, wirbt auf der Internetseite weiter mit Behandlungen in Vollnarkose.
"Schätzungen zufolge sterben alleine in Deutschland jährlich mehr als 1000 Patienten während oder infolge einer Behandlung beim Zahnarzt. Zu den Haupttodesursachen zählen Narkosefehler, Sauerstoffmangel sowie Herz-Kreislauf-Versagen", so Dr. med. Michael Müller. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) werden jährlich rund 280 Millionen Euro für Vollnarkosen in Zahnarztpraxen ausgegeben, ohne dass dies immer medizinisch sinnvoll wäre.
Indes häufen sich die Todesfälle beim Zahnarzt. Auch in Düsseldorf ermittelt die Staatsanwaltschaft in einem ähnlichen Fall. Eine 28-Jährige starb bei einer kieferorthopädischen Behandlung.
"Zahnärzte sind für Notfälle nicht richtig ausgebildet. Ihnen fehlt das medizinische Wissen" erklärt Dr. Müller gegenüber Markenpost.de. "Selbst eine einfache Intubation stellt Zahnärzte vor größte Herausforderungen." Es fehlt die Technik für Notfälle und die Erfahrung in der Notfallmedizin. "In der Regel bleibt der Patient beim Aufwachen völlig alleine in einem Nebenzimmer, sodass eine konsequente Überwachung erst gar nicht möglich ist. Der Anästhestist ist beim Aufwachen meist schon beim nächsten Termin und der Zahnarzt behandelt indes andere Patienten. Eine Vollnarkose gehört nicht in die Zahnarztpraxis. Notwendige Behandlungen sollten daher nur in dafür ausgestatteten Zahnklinken erfolgen."
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