Am 20. September 2018 hat der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die Arztgruppen Chirurgie und
Orthopädie bei der Bedarfsplanung zusammenzulegen. Dieser Beschluss
wurde jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und
bestätigt. Die Zusammenlegung hat erhebliche Auswirkungen auf die
Nachbesetzung von chirurgischen Praxen. "Damit hat der G-BA endlich
eine langjährige Forderung des Berufsverbandes der Deutschen
Chirurgen e.V. (BDC) - zumindest teilweise - umgesetzt", so Dr. med.
Peter Kalbe, BDC-Vorstandmitglied.
Durch die Inkongruenz zwischen der Weiterbildungsordnung, die ein
gemeinsames Fach Chirurgie unter Einschluss der Orthopädie und
Unfallchirurgie vorsieht, und den Bestimmungen zur Nachbesetzung von
chirurgischen Arztsitzen sei es bisher zu erheblichen Verlagerungen
in den Bereich Orthopädie gekommen. "Das führt einerseits zu nicht
erwünschten Entsperrungen für Chirurgen und macht andererseits eine
Nachfolgeregelung für chirurgische Kollegen ohne Zusatzweiterbildung
"Unfallchirurgie" schwierig bis unmöglich", erklärt Kalbe.
Der BDC begrüßt daher im Grundsatz den längst fälligen
G-BA-Beschluss. "Allerdings hatte der BDC gefordert, die Fachärzte
für Orthopädie und Unfallchirurgie und die Fachärzte für Allgemein-
und Viszeralchirurgie, also die "Grundversorger", auf der
Landkreisebene und damit kleinräumig zu beplanen und die übrigen
sechs spezialisierten chirurgischen Fächer auf der Ebene der
Raumordnungsregionen", so Kalbe. Eine solche Differenzierung sei mit
dem Beschluss leider nicht geregelt worden. Das bedeute, zukünftig
wäre theoretisch denkbar, dass ein Facharzt für Orthopädie und
Unfallchirurgie mit einer Spezialisierung in Kinderorthopädie einen
ausgeschriebenen chirurgischen Arztsitz mit der Spezialisierung auf
Proktologie übernehmen könnte.
Der G-BA hat zwar eine vierjährige Beobachtungsphase beschlossen,
um derartige Verwerfungen der Versorgungslandschaft zu beobachten und
ggfs. gegen zu steuern, der BDC hat aber erhebliche Zweifel, dass
dies ausreichen würde, um eine Ausdünnung der chirurgischen
Grundversorgung zu verhindern. Hier sei zunächst die Verantwortung
der regionalen Zulassungsausschüsse gefordert. Darüber hinaus seien
weitere Verbesserungen der Honorierung der Grundleistungen in der
chirurgischen Praxis vonnöten, um diese Tätigkeiten wieder für alle
niedergelassenen Chirurgen attraktiver zu machen.
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