Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen gab
heute, 10.12.2018, ein Urteil zur Ablehnung der Kostenübernahme von
Krankenkassen bei der Verabreichung von Cannabis-Medikamenten zur
Linderung von ADS-/ADHS-Fällen bei Empfängern von Leistungen nach SGB
bekannt. [1]
"Unabhängig von den speziellen Umständen um die Beurteilung des
Gesundheitszustandes des Klägers bemängeln wir die Einschätzung der
Krankenkasse und des Gerichts, cannabishaltige Medikamente würden bei
einer ADS-/ADHS-Erkrankung keine Wirksamkeit haben und die Symptome
sogar verstärken," stellt Nadine Witt-Luckmann, themenpolitische
Sprecherin für Drogen- und Suchtpolitik der Piratenpartei
Niedersachsen, fest. "Denn sehr wohl gibt es Studien, die genau das
Gegenteil belegen. So untersuchte der US-Amerikaner Dr. David Bearman
unter anderem den Zusammenhang zwischen dem Endocannabinoidsystem und
ADHS. Das Ergebnis: Die Wirksubstanzen in Cannabis, die Cannabinoide
wie THC oder CBD enthalten, können den Körper dabei unterstützen, den
bei ADS- und ADHS-Patienten vorhandenen Dopaminmangel im Gehirn
auszugleichen. Voraussetzung dafür ist, dass der Medizinalhanf bei
ADHS bzw. ADS richtig dosiert und verabreicht wird. Und das sollte
möglichst nicht in Eigenmedikamentation erfolgen, sondern unter
ärztlicher Aufsicht. Und damit auch unter Übernahme der Kosten durch
die Krankenkassen." [2]
Auch wurde im Urteil festgestellt, dass Cannabis nur bei
schwerwiegenden Erkrankungen verordnet werden könne. Thomas Ganskow,
kommissarischer Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen, stellt
dazu klar:
"Es ist geradezu ein Treppenwitz, wenn sich das Urteil darauf
stützt, dass Cannabis seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
nicht mehr als Medikament für ADS-/ADHS-Patienten gesehen wird. Denn
bis zu dessen Änderung wurden vom Bundesaufsichtsamt für das
Arzneimittelwesen u.a. anderem auch für solche Fälle
Ausnahmegenehmigungen erteilt. [3] Es ist beim besten Willen nicht
nachvollziehbar, warum das nicht Eingang in das Urteil gefunden hat,
zumal das Bundesaufsichtsamt für das Arzneimittelwesen die
Beurteilung, in welchen Fällen Cannabis-Medikamente verschrieben
werden, den behandelnden Ärzten überlässt. [4] Vielleicht hat der
Kläger auch nur das Pech, die falsche Krankenkasse zu haben. Denn
nicht alle sind so ablehnend gegenüber Cannabis-Medikamenten bei
ADHS. [5] Das eigentliche Problem ist aber das SGB V. Denn hier
liegt der Hase im Pfeffer, das Sozialgesetzbuch hat mit dem
Betäubungsmittelgesetz nicht mitgehalten: Die Kassen müssen die
Kosten für Empfänger von Leistungen nach SGB V nur in Ausnahmefällen
übernehmen. [6] Aber wer wie der Kläger arm ist und Leistungen nach
SGB bezieht, muss in diesem Land halt leiden. Der Skandal an sich!"
Quellen:
[1] http://ots.de/t19ked
[2] https://www.leafly.de/cannabis-bei-adhs-und-ads/
[3] http://ots.de/aQsbwq
[4] http://ots.de/Xl26Si
[5] http://ots.de/5DI3im
[6] https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/31.html
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Thomas Ganskow
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