Wer einer Organspende zustimmt, kann unabhängig
davon voll darauf vertrauen, dass im Ernstfall alles für sein Leben
getan wird. Denn im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls sind die
Ärzte immer dem Wohl des Patienten verpflichtet. Darauf weist das
Patientenmagazin "HausArzt" hin. Erst wenn der unumkehrbare Ausfall
aller Hirnfunktionen festgestellt wurde, wird die Einwilligung zur
Organspende ein Thema. Diesen Hirntod müssen zwei erfahrene Fachärzte
unabhängig voneinander festgestellt haben. Das Verfahren ist in
Richtlinien der Bundesärztekammer exakt geregelt. Geprüft werden die
tiefe Bewusstlosigkeit, Ausfall der Hirnreflexe (zum Beispiel
Schmerzreflexe) und Atemstillstand.
Vor der Organentnahme muss nachgewiesen werden, dass der
Hirnausfall unumkehrbar ist - also keine Chance besteht, dass das
Bewusstsein wiedererlangt werden kann. Der Nachweis eines Hirntodes
ist eindeutig und kann nicht mit einem Wachkoma oder ähnlichen
Zuständen verwechselt werden, etwa wenn Betroffene gelähmt, aber bei
Bewusstsein sind. Die Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung, Dr. Heidrun Thaiss, betont, im Bereich Organspende
herrsche extreme Sorgfalt, "wenn es um die Regelung der Abläufe im
Prozess der Hirntoddiagnostik und der Organentnahme geht".
Im neuen "HausArzt-PatientenMagazin" finden Leserinnen und Leser
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Organspende.
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Patientenmagazin "HausArzt" gibt der Deutsche Hausärzteverband in
Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus. Die Ausgabe 1/2019
wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten abgegeben.
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Katharina Neff-Neudert
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