- Beitragssenkungen bei 27 Kassen entlasten Arbeitnehmer nur um
0,5 Mrd. Euro
- Arbeitnehmer spart bis zu 381 Euro jährlich durch Wechsel der
Krankenkasse
- Größtes Sparpotenzial für gesetzlich Versicherte in
Sachsen-Anhalt
Gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland verschenken jährlich
mehrere Milliarden Euro. 1) Im Schnitt verlangen die gesetzlichen
Krankenkassen aktuell 0,9 Prozent Zusatzbeitrag. Würden alle
gesetzlich Versicherten zur günstigsten bundesweit tätigen Kasse mit
0,39 Prozent Zusatzbeitrag wechseln, würden sie um 3,6 Mrd. Euro
entlastet. 2)
Das ist ein Vielfaches von dem, was die aktuellen
Beitragssenkungen bewirken. 25 Krankenkassen haben ihre Beiträge zum
Jahreswechsel gesenkt, zwei weitere folgen im ersten Halbjahr. Diese
Beitragsanpassungen entlasten die Arbeitnehmer um etwa eine halbe
Milliarde Euro.
Bis zu 381 Euro Sparpotenzial durch Krankenkassenwechsel
Je nach Bundesland wählen Versicherte aus mindestens 42 öffentlich
zugänglichen Krankenkassen. Vom Wettbewerb profitieren besonders
Verbraucher in Sachsen-Anhalt. Dort verlangt die günstigste Kasse nur
0,3 Prozent Zusatzbeitrag, die teuerste 1,7 Prozent.
Bei einem Kassenwechsel sparen gesetzlich Versicherte mit einem
Jahreseinkommen von 54.450 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2019 so bis
zu 381 Euro im Jahr. 3) Für Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen
Jahreseinkommen von 30.000 Euro beträgt das Sparpotenzial bis zu 210
Euro. 4)
"Bei der Auswahl einer neuen Krankenkasse sind neben dem
Zusatzbeitrag vor allem die kassenindividuellen Leistungen
entscheidend", sagt Dr. Ansgar Lamersdorf, Geschäftsführer GKV bei
CHECK24. "Im CHECK24-Vergleich gibt es viele Filtermöglichkeiten, um
etwa eine Krankenkasse zu finden, die die Kosten für professionelle
Zahnreinigung oder Osteopathie übernimmt."
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Vertragsverwaltung im Kundenkonto
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die CHECK24-Versicherungsexperten im persönlichen Beratungsgespräch
per E-Mail oder Telefon. Über das Vergleichsportal abgeschlossene
Verträge oder hochgeladene Verträge sehen und verwalten Kunden
jederzeit im digitalen Versicherungsordner.
1) Seit Jahresbeginn wird der Zusatzbeitrag paritätisch finanziert,
d. h. von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen
(http://ots.de/B8XakO)
2) eigene Berechnungen auf Basis von Daten des
Bundesversicherungsamtes und der gesetzlichen Krankenkassen 3)Die
Beitragsbemessungsgrenze markiert das Maximum, bis zu dem in den
Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen
Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei.
4)Tabellen mit Beispielberechnungen zum Sparpotenzial und
Beitragssätzen der Krankenkassen verfügbar unter http://ots.de/fBh7RA
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