Wichtige Neuregelung für Beamte in der Ausbildung: Die
Aufnahmegarantie der Privaten Krankenversicherung (PKV) für
Beamtenanfänger gilt ab sofort auch für "Beamte auf Widerruf". Sie
können nun ebenso wie alle anderen Beamten die Vorteile der
Kombination von Privater Krankenversicherung und Beihilfe in Anspruch
nehmen. Die PKV hat mit Wirkung ab Januar 2019 die seit über zehn
Jahren bewährten Öffnungsaktionen für Beamte entsprechend erweitert.
Die Öffnungsaktionen haben mehrere Vorzüge:
- Niemand wird aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt. Damit
können sich auch kranke oder behinderte Beamte bereits in der
Ausbildung privat versichern.
- Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt.
- Es gibt keine Leistungsausschlüsse.
Diese Vorteile gelten auch für Kinder und Ehe-/Lebenspartner der
Beamtenanfänger, sofern diese sich nicht in der Gesetzlichen
Krankenversicherung versichern müssen.
Um davon profitieren zu können, müssen die Beamten auf Widerruf
innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung bei
einem teilnehmenden Versicherungsunternehmen einen Antrag auf
Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen stellen.
Diese Frist gilt auch, wenn das Beamtenverhältnis bereits im Jahr
2018 begonnen wurde. Beispiel: Bei Beginn des Beamtenverhältnisses am
1. Oktober 2018 können die Beamten auf Widerruf noch bis zum 31. März
2019 einen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen
stellen.
Alle Informationen zu den Öffnungsaktionen und zu den
teilnehmenden Versicherungsunternehmen finden Sie in einem Merkblatt
und einer Broschüre des PKV-Verbandes.
Pressekontakt:
Stefan Reker
- Geschäftsführer -
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
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