"Für die Menschen auf der Warteliste ist es höchste
Zeit, dass der Gesetzgeber die strukturellen Hürden für die
Organspende in Deutschland beseitigt. Mit dem von der Bundesregierung
vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der
Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende kommen wir hier
ein großes Stück weiter." Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof.
Dr. Frank Ulrich Montgomery vor der öffentlichen Anhörung des
Bundestags-Gesundheitsausschusses zum Entwurf eines "Zweiten Gesetzes
zur Änderung des Transplantationsgesetzes" am kommenden Mittwoch.
"Die Entnahmekrankenhäuser betreiben einen erheblichen Aufwand,
bleiben aber häufig auf ihren Kosten sitzen. Deshalb ist es besonders
wichtig, dass die Organentnahme in Zukunft ausreichend finanziert
wird", betonte Montgomery. Ebenso notwendig sei eine
bundeseinheitliche Freistellungsregelung für die
Transplantationsbeauftragten. Sie könne Transplantationsbeauftragten
dabei helfen, sich voll auf ihre Aufgaben zu konzentrieren.
Montgomery begrüßte, dass die Regierung die Frage der
Widerspruchslösung aus der Gesetzesinitiative ausgeklammert hat. "Bei
der Widerspruchslösung geht es um ein hochsensibles Thema, das
ethische, religiöse und verfassungsrechtliche Fragen berührt. Daher
muss die Debatte in der ganzen gesellschaftlichen Breite geführt und
dann aus der Mitte des Bundestags heraus entschieden werden. Ein
Hauruck-Verfahren würde die Menschen verunsichern. Im Interesse der
Patienten auf der Warteliste sollte das unbedingt vermieden werden."
In ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Entwurf bezeichnet die
Bundesärztekammer (BÄK) die Gesetzesinitiative als geeignet, die
Organspende als Gemeinschaftsaufgabe "in einem plural organisierten
Transplantationswesen weiter zu stärken". Nach Auffassung der BÄK
könne sie mit dazu beitragen, den Menschen auf der Warteliste
deutlich bessere Lebenschancen zu eröffnen. Unter anderem hebt die
BÄK die vorgesehene Einrichtung eines neurologischen
konsiliarärztlichen Bereitschaftsdienstes hervor. Dadurch würden die
Entnahmekrankenhäuser bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen
Verpflichtung zur Feststellung des irreversiblen
Hirnfunktionsausfalls besser unterstützt. Für die Menschen auf der
Warteliste könne so eine größtmögliche Identifikation potentieller
Organ und Gewebespender erreicht werden. Allerdings sei die für die
Einrichtung des neurologischen konsiliarärztlichen
Bereitschaftsdienstes vorgesehene Frist deutlich zu knapp bemessen.
Die Bundesärztekammer schlägt vor, die Frist um ein Jahr, bis zum 31.
Dezember 2020 zu verlängern.
Die Stellungnahme der BÄK ist im Internet unter
https://tinyurl.com/y7gefas7 abrufbar.
Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
www.baek.de
Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell