Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery: "Es ist gut,
dass sich die Regierungskoalition auf einen Kompromiss zu § 219a
geeinigt hat. Es ist gut, dass die Regierung Rechtssicherheit bei der
Information zum Schwangerschaftsabbruch schafft. Das hilft Frauen in
Notlagen ebenso wie den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.
Krankenhäuser, Ärzte und Einrichtungen, die straffreie
Schwangerschaftsabbrüche nach § 218a Strafgesetzbuch durchführen,
sollen künftig über diese Tatsache sachlich informieren dürfen.
Gleichwohl sollen werbende Handlungen weiterhin verboten bleiben. Das
ist ein tragfähiger Kompromiss, der allen hilft. Als
Bundesärztekammer stehen wir selbstverständlich zu unserer
gesellschaftlichen Verantwortung, die im Gesetz genannte Liste zu
führen mit den entsprechenden Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern
und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche unter den
Voraussetzungen des § 218a durchführen."
Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
www.baek.de
Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell