Die Bundesregierung verabschiedet heute den Entwurf eines Gesetzes
für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Dazu Dr.
Martin Zentgraf, BPI-Vorstandsvorsitzender: "Es ist notwendig, die
Sicherheit der Arzneimittelversorgung gesetzlich auf "gesunde" Füße
zu stellen - insbesondere bei etablierten Arzneimitteln. Dazu ist
eine Korrektur notwendig, die bei Rabattverträgen Anbietervielfalt
und Versorgungssicherheit über kurzfristige und vorübergehende
Einsparungen stellt."
Obwohl das Gesetz die Sicherheit der Arzneimittelversorgung im
Titel führt, greift es bei der Versorgung mit Generika im Rahmen von
Rabattverträgen entschieden zu kurz. Zwar sieht der Gesetzentwurf
vor, dass die Krankenkassen künftig beim Abschluss von
Rabattverträgen auch eine bedarfsgerechte Versorgung berücksichtigen.
Blumige Programmsätze ohne konkrete gesetzliche Vorgaben zur
Umsetzung reichen aber nicht aus.
Eine vom BPI beauftragte Analyse zeigt, dass Rabattverträge im
Zeitverlauf zur Verengung von Märkten beigetragen haben: So hat der
Anteil der rabattgeregelten Wirkstoffe mit hoher Marktkonzentration
von 2008 auf 2017 bezogen auf die BfArM-Liste versorgungsrelevanter
Wirkstoffe in diesem Zeitraum von rund 63 Prozent auf 90 Prozent
deutlich zugenommen. Stark verengte Märkte sind aufgrund der geringen
Zahl von Anbietern besonders anfällig für Lieferengpässe.
Lieferengpässe beeinträchtigen den Anspruch der GKV-Versicherten
auf eine ausreichende und bedarfsgerechte Versorgung. Der Gesetzgeber
sollte die Vorgaben für Rabattvertrags-Ausschreibungen daher so
ausgestalten, dass das Risiko von Lieferengpässen wirksam verringert
wird und die Versorgung auf sichere Füße gestellt wird. Drei konkrete
Vorgaben zur Förderung von Wettbewerb und Standortaffinität sollten
daher direkt im Gesetz stehen:
1. Mindestens ein Anbieter mit europäischer Produktionsstätte
2. Keine Rabattverträge für versorgungsrelevante Wirkstoffe bei
weniger als vier Anbietern
3. Mehrfachvergabe (mindestens drei Zuschlagsempfänger)
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