fit und munter - Valium ohne Rezept? Versandapotheken missachten häufig die Verschreibungspflicht

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Valium ohne Rezept? Versandapotheken missachten häufig die Verschreibungspflicht

Valium ohne Rezept kaufen immer mehr bei Anbieter wie Eu-rezeptfrei.net Online-Apotheken verschicken oft Arzneimittel, die in Deutschland verschreibungspflichtig sind.
Das geht aus einem im Jahr 2008 veröffentlichten Test der European Alliance for Access to safe Medicines (EAASM) hervor. Die Agentur hat bei 116 Versandapotheken verschiedene Livestyle-Medikamente, Asthmamittel und Psychopharmaka angefordert. Bei rund 90 Prozent dieser Anbieter war es möglich, verschreibungspflichtige Medikamenten ohne Rezept zu bestellen. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam eine Studie des US-amerikanischen National Center on Addiction and Substance Abuse (CASA). Rund 85 Prozent der 365 untersuchten Internet-Apotheken versenden Medikamente wie Ritalin und Valium ohne Rezept. 42 Prozent der Händler weisen die Kunden sogar ungefragt darauf hin, dass sie es mit der Rezeptpflicht nicht so genau nehmen. 45 Prozent bieten immerhin Online-Sprechstunden an. Bei 13 Prozent der getesteten Online-Apotheken kommt das Thema „Rezept“ gar nicht erst zur Sprache. Die Tester bemängeln vor allem, dass es durch die fehlende Kontrolle sogar für Kinder und Jugendliche möglich wäre, sich suchterzeugende Substanzen zu beschaffen.

Auch in Deutschland nimmt der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ungeahnte Ausmaße an, insbesondere bei Psychopharmaka und Beruhigungsmitteln. Wenn man den Pressemeldungen der Händler glauben darf, scheinen die Kunden besonders häufig Medikamente aus der Wirkstoffgruppe der Benzodiazepine nachzufragen, sofern diese nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Eine Google-Suche nach dem Keyword „Valium ohne Rezept“ liefert ungefähr 400.000 Ergebnisse – ganz an der Spitze steht der Marktführer alles-rezeptfrei.net, der mit zwei Einträgen auf den Plätzen 1 und 2 erscheint, gefolgt von mehreren kleineren Anbietern, die sich ebenfalls auf den deutschen Markt spezialisiert haben.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) weist seit Jahren auf die Missstände beim Online-Medikamentehandel hin und fordert ein vollständiges Verbot. Das Bundesministerium für Gesundheit steht jedoch auf der Seite der Versandhändler und veranlasste 2004 eine Freigabe unter bestimmten Voraussetzungen. Somit ist in Deutschland der Handel mit freiverkäuflichen, apothekenpflichtigen und rezeptpflichtigen Medikamenten auch im Internet erlaubt. Das Ministerium folgte damit der Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofes, der in einem Urteil vom Dezember 2003 festgestellt hatte, dass der grenzüberschreitende Arzneimittelversand prinzipiell mit europäischem Recht vereinbar sei. Mit seinem Urteil vom 21. Juli 2006 erklärte schließlich das Landgericht Frankfurt den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente auch aus dem europäischen Ausland für zulässig.

Der führende Medikamente-Händler auf dem deutschen Mark, eu-rezeptfrei.net, sieht sich durch diese und ähnliche Gerichtsurteile in seiner Haltung bestätigt. Bei einer Bestellung in dieser Versandapotheke werden grundsätzlich keine Rezepte angefordert, da diese, nach Aussage der Betreiber, gar nicht wirkungsvoll zu kontrollieren seien. Im Unterschied zu Betäubungsmittelrezepten sind herkömmliche Arztrezepte weder fälschungssicher noch in einer zentralen Datenbank registriert. Dennoch schätzt das Unternehmen, dass die Fälle von missbräuchlichen Bestellungen weniger als 1 Prozent des Volumens ausmachen.

Ärzte und Apotheker stehen vor der Herausforderung, der immer leichteren Verfügbarkeit von Medikamenten durch bessere Information und Patientenaufklärung zu begegnen. Zumindest hat sich deren schlimmste Befürchtung bisher nicht bewahrheitet: Die Zahl der medikamentenabhängigen Patienten ist seit dem Aufkommen der Online-Apotheken nicht wie erwartet gestiegen, sondern stagniert seit Jahren auf mittlerem Niveau.
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