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Streit um nachträgliche Krankenkassenbeiträge bei
Direktversicherungen - GKV fordert bei Reform die Finanzierung aus
Steuermitteln
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen sieht bei der
angestrebten Reform der Krankenkassenbeiträge auf
Direktversicherungen den Steuerzahler in der Pflicht: "Grundsätzlich
begrüßt der GKV-Spitzenverband die Gesetzespläne zur Halbierung der
Beiträge auf Betriebsrenten. Warum nach den Vorstellungen des
Bundesgesundheitsministeriums allerdings die damit einhergehenden
Beitragsausfälle von rund drei Mrd. Euro jährlich nicht vollständig
über Steuerzuschüsse kompensiert werden sollen, ist für uns in keiner
Weise nachvollziehbar", teilte der Verband auf Anfrage des
MDR-Magazins "Umschau" mit. Das Bundesgesundheitsministerium
erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf, wie die sogenannte
"Doppelverbeitragung" von Krankenkassenbeiträgen zum Beispiel auf
Betriebsrenten abgeschafft werden könnte. Das Ministerium will
offenbar teilweise auch die Beitragszahler der Krankenversicherungen
zur Finanzierung heranziehen: "Es sollte zu einer fairen Aufteilung
der Lasten kommen. Sie darf nicht allein zulasten der Beitragszahler
gehen", so die Antwort aus dem Ministerium gegenüber der "Umschau".
Seit einer Neuregelung zum 1.1.2004
("Gesundheitsmodernisierungs-gesetz") zahlen Millionen von
Betriebsrentnern auf ihre Direktversicherungsrente den vollen Beitrag
für Krankenkasse und Pflegeversicherung, also neben dem Arbeitnehmer-
auch den Arbeitgeberanteil - das entspricht rund einem Fünftel ihrer
Rentenzahlungen. Der Interessenverein der
Direktversicherungsgeschädigten geht von 6,3 Millionen betroffenen
Rentnern aus, die sich durch das neue Gesetz betrogen fühlen, weil es
auch auf vor 2004 abgeschlossene Verträge angewandt wird. Vor 2004
waren die Versicherungsnehmer aber beim Abschluss der
Direktversicherungen von späterer Beitragsfreiheit ausgegangen.
Nach langjährigem Druck der Betroffenen besteht in der
Bundesregierung nun die Bereitschaft für eine Reform. Die
Krankenkassenbeiträge für Betriebsrentner sollen ab 2020 halbiert
werden, allerdings nur für die Zukunft, nicht rückwirkend. Eine
komplette Beitragsfreiheit oder gar eine Rückzahlung der bereits
gezahlten Beiträge sind nach derzeitigem Stand nicht geplant. "Eine
vollständige Rückabwicklung des Gesetzes würde die gesetzliche
Krankenversicherung erheblich belasten und deutliche
Beitragssatzanhebungen für Versicherte und Arbeitgeber zur Folge
haben. Sofern den betroffenen Versorgungsbeziehern seit 2004 alle
Beitragszahlungen erstattet würden, die über den hälftigen
Beitragssatzanteil hinausgehen, wäre für den Zeitraum 2004 bis 2018
mit Erstattungen in Höhe von rund 40 Mrd. Euro zu rechnen. Das ist
nicht finanzierbar.", teilte das Bundesgesundheitsministerium der
"Umschau" mit. Den Berechnungen zu Folge würde bereits eine
Halbierung der Beiträge zu jährlichen Ausfällen bei den Krankenkassen
in Höhe von drei Milliarden Euro führen. Um das zu kompensieren,
müsste der Beitragssatz für gesetzlich Versicherte um mindestens 0,2
Beitragspunkte steigen, so das Ministerium.
Der Interessensverein der Direktversicherungsgeschädigten
bezweifelt die Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums: "Wir
glauben, dass die Zahl von 40 Milliarden Euro Krankenkasseneinnahmen
durch Direktversicherer zu hoch gegriffen ist. Klar, dass bei dieser
Summe jeder denkt: Das kann man nicht zurückzahlen. Außerdem würde
das bedeuten, dass uns Direktversicherungsgeschädigten 40 Milliarden
Euro gestohlen wurden.", sagt der Bundesvorsitzende Gerhard
Kieseheuer der "Umschau". Nach eigenen, bislang unveröffentlichten
Berechnungen, geht der Verein von 8 bis 11 Milliarden Euro aus, die
durch die doppelte Verbeitragung eingenommen wurden. "Unser Ziel
bleibt: Sofortiger Stopp der Beitragszahlungen und eine Rückzahlung
des zu Unrecht weggenommenen Geldes. Eine Halbierung der
Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten kann nur ein Etappenziel
sein.", so Kieseheuer.
Über das Thema berichtet das MDR-Magazin "Umschau" am 12.02.2019
um 20:15 Uhr im MDR-Fernsehen.
Unter Angabe der Quelle frei ab Dienstag, 12.02.2019, 6:00 Uhr!
"Umschau" | dienstags, 20:15 Uhr, MDR-Fernsehen | mdr.de/umschau
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