Über 321.000 Rechnungen nordrheinischer
Krankenhäuser prüfte der MDK Nordrhein im Auftrag der Krankenkassen
im Jahr 2018. 50,3 Prozent der Rechnungen wurden um durchschnittlich
2.000 Euro pro Fall gekürzt. Das waren insgesamt fast 307 Millionen
Euro. Für das Bundesgebiet wird die Kürzungssumme auf über 3
Milliarden Euro geschätzt. Bei einem Prozent der Rechnungen führte
die Korrektur zu einem höheren Betrag. In mehr als 90 Prozent der
Fälle stimmten die Kliniken den Änderungen zu.
Die Zahl der Abrechnungsprüfungen in Krankenhäusern ist seit
Jahren steigend. Überprüfte der MDK Nordrhein 2015 noch rund 140.000
Rechnungen, hat sich die Zahl bis 2018 mehr als verdoppelt und ist
auf über 321.000 gestiegen. Das entspricht einer Prüfquote von 17
Prozent der Krankenhausfälle der beauftragenden Krankenkassen. Trotz
steigender Prüfaufträge liegt der Anteil der beanstandeten Rechnungen
in den vergangenen Jahren konstant über 60 Prozent. Deshalb rechnet
der MDK Nordrhein mit einer weiteren Steigerung der Auftragszahlen.
Die Analyse der Prüfungen zeigt, dass sich die Kliniken in der
Qualität ihrer Abrechnungen deutlich unterscheiden. In einigen
Häusern gibt es nur wenige Korrekturen. In anderen Kliniken prüft der
MDK Nordrhein sehr viele Rechnungen und über 70 Prozent davon werden
beanstandet.
"Dies führt dazu, dass das Ziel der richtigen und gerechten
Vergütung im Krankenhausbereich verfehlt wird", sagt Andreas Hustadt,
Geschäftsführer des MDK Nordrhein. Leidtragende seien auf lange Sicht
alle Kliniken, die korrekt abrechnen. Die steigende Zahl der
Prüfungen binde in Krankenhäusern, bei Kassen und beim MDK eine
Vielzahl personeller und finanzieller Ressourcen, die für die
Versorgung von Patientinnen und Patienten an anderer Stelle fehlten.
Hustadt appelliert an den Gesetzgeber und an die Verantwortlichen von
Krankenhäusern und Kassen, Regelungen zu finden, die den Systemfehler
korrigieren.
Auch der Bundesrechnungshof hat sich jüngst für eine
Neuausrichtung bei der Prüfung von Klinikrechnungen ausgesprochen. So
fordert er unter anderem, den Anreiz für korrektes Abrechnen bei den
Krankenhäusern zu stärken. Bislang gehen Krankenhäuser bei zu hohen
Rechnungen nur das Risiko ein, dass die Rechnung auf den richtigen
Betrag gekürzt wird. Für jeden geprüften Fall, bei dem die Rechnung
nicht beanstandet wird, erhält das Krankenhaus hingegen eine
Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro. Auf diesem Weg haben die
nordrheinischen Krankenhäuser im Jahr 2018 mehr als 34 Millionen Euro
bei den Kassen geltend machen können.
"Oft müssen wir Rechnungen korrigieren, weil Patienten zu lange im
Krankenhaus liegen oder weil eine stationäre Versorgung nicht
notwendig war", erklärt Dr. Klaus-Peter Thiele, leitender Arzt des
MDK Nordrhein. "Nicht selten kommt es auch zu einer Steigerung des
Rechnungsbetrages durch die Wahl einer unzutreffenden, aber teuren
Hauptdiagnose."
Eine weitere Ursache für die vielen beanstandeten Rechnungen sieht
der MDK Nordrhein in dem immer komplexer werdenden
Fallpauschalensystem. Waren es im Jahr 2003 rund 660 Fallpauschalen,
so hat sich die Zahl bis 2019 auf 1.318 fast verdoppelt. Eine
vereinfachte Abrechnung würde laut MDK Aufwand und Beanstandungen
reduzieren. Um relevante Fragen der Krankenhäuser zu den aktuellen
Neuerungen und zur richtigen Kodierung zu klären, wird der MDK die
Controllerinnen und Controller der nordrheinischen Kliniken in diesem
Jahr erstmals zu gemeinsamen Gesprächen einladen.
Bei den vielen Prüfungen zur angemessenen Verweildauer werden die
Gutachterinnen und Gutachter aber auch mit Problemen konfrontiert,
die aus Sicht des MDK im Sinne einer guten Patientenversorgung gelöst
werden müssen. Dabei geht es vor allem um die Sicherstellung der
medizinischen und pflegerischen Betreuung im unmittelbaren Anschluss
an den Krankenhausaufenthalt. Dazu sei zum einen das
Entlassmanagement der Kliniken gefordert. Zum anderen seien aber auch
niedergelassene Ärzte, Pflegeeinrichtungen, Kommunen und Kassen in
der Pflicht, eine leistungsfähige vor- und nachstationäre Versorgung
sicherzustellen.
Information zur Abrechnungsprüfung
Der Gesetzgeber verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen, die
Abrechnungen von Krankenhäusern zu überprüfen und damit die
Medizinischen Dienste zu beauftragen. Der MDK Nordrhein prüft 175
Krankenhäuser. Das sind 9 Prozent aller deutschen Kliniken. Fast 80
Prozent der Rechnungen prüfen Gutachterteams des MDK vor Ort in den
Krankenhäusern.
Medizinischer Dienst
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Nordrhein
ist der unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und
Begutachtungsdienst in Nordrhein, der die gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung in medizinischen und pflegerischen Fragen berät
und unterstützt.
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