Betreuung von Angehörigen wird verbessert
Der Deutsche Bundestag will am heutigen Donnerstag eine Änderung
des Transplantationsgesetzes beschließen. Dazu erklären der
stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Georg Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:
Georg Nüßlein: "Um das Leid der Patienten zu mindern und die
Transplantationsmedizin in Deutschland auf einem hohen Niveau zu
halten, verbessern wir mit dem Gesetz in einem ersten Schritt die
Prozesse.
Die Spendebereitschaft ist nämlich hoch: 80 Prozent der Menschen
sind einer Organspende gegenüber positiv eingestellt. Trotzdem haben
weniger als die Hälfte einen Spendeausweis und selbst wenn, dann
scheitert die Organentnahme oft an dessen Auffindbarkeit oder an
Krankenhausstrukturen. Hat man im Blick, dass ein Spenderorgan die
letzte Hoffnung für viele ist, dann gehört es zur Christenpflicht,
daran etwas zu ändern.
Um die Zahl der freiwilligen Organspenden nachhaltig zu erhöhen,
müssen wir die Prozesse und die Strukturen in den Krankenhäusern
verbessern. Das ist Ziel des Gesetzes, das der Bundestag
verabschieden will.
Vorgesehen sind unter anderem einheitliche Freistellungsregelungen
für Transplantationsbeauftragte in Kliniken. Bei den
Transplantationsbeauftragten kann es sich um Ärzte, aber zusätzlich
auch um besonders qualifizierte Pflegekräfte handeln. Sie sollen
künftig noch mehr Zeit als zuvor haben, mögliche Organspender zu
identifizieren und die Angehörigen über alle Schritte aufzuklären
sowie sie in dieser schwierigen Lebenssituation eng zu begleiten."
Karin Maag: "Außerdem sind für Kliniken neue Vergütungsregelungen
vorgesehen. Daneben sollen insbesondere kleinere Kliniken bei der
Identifizierung von potenziellen Spendern von einem ärztlichen
Rufbereitschaftsdienst unterstützt werden. Dies ist vor allem dann
unerlässlich, wenn - wie bisher häufig in diesen kleineren
Krankenhäusern - keine Ärzte verfügbar sind, die den irreversiblen
Ausfall der Hirnfunktionen feststellen können.
Künftig sollen zudem die Angehörigen von Organspendern besser
unterstützt werden. Das Gesetz sieht deshalb vor, den Angehörigen des
Spenders nach der Organtransplantation Betreuung anzubieten.
Organempfängern wird außerdem die Möglichkeit eingeräumt, sich bei
den Angehörigen des Spenders in einem anonymen Schreiben zu bedanken.
Ein Qualitätssicherungssystem soll schließlich dazu führen, dass
potenzielle Organspender in Kliniken schneller identifiziert werden
können. Allerdings wird keine Transplantation in die Wege geleitet,
wenn dem Entnahmekrankenhaus oder dem Arzt ein Widerspruch des
Betreffenden gegen eine Organspende bekannt ist."
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